Drucksache - 0494/XIX-07
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 30.09.2014 Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die Drucksache Nr. 0494-07 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013
"Das Bezirksamt wird ersucht, die Erfahrungen der Bürgerbeteiligung bei der Beschlussfassung des Bezirkshaushaltsplans aus seiner Sicht mindestens für die zwei Doppelhaushalte auszuwerten und ggf. Vorschläge zur einer Verbesserung des Verfahrens zu machen."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Vorhaben und Entscheidungsprozessen des Bezirks stellt für das Bezirksamt eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Beteiligungselemente in Form der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse dar. Daher hat das Bezirksamt auch sehr frühzeitig die Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes in ein konkretes Beteiligungsverfahren überführt, welches nachfolgend kurz dargestellt und einer kritischen Prüfung unterzogen wird.
Gesetzliche Grundlage des Bürgerbeteiligungsverfahrens Das im Bezirk Reinickendorf praktizierte Verfahren der Bürgerbeteiligung zum Bezirkshaushaltsplan (und zur Investitionsplanung) basiert auf § 41 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), der in das BezVG eingefügt und am 07. Juli 2005 vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde: „Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.“ Die Regelung des § 41 Absatz 2 ist vom Bezirksamt erstmalig im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung 2007 bis 2011 umgesetzt worden. Die erstmalige Anwendung im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bezirkshaushaltsplanes erfolgte zum Doppelhaushalt 2008/2009.
Verfahrensgrundsätze / Rahmenbedingungen Bei der Umsetzung der Gesetzesvorgabe hat sich das Bezirksamt von folgenden Verfahrensgrundsätzen leiten lassen: 1.) Den Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürgern wird der vom Bezirksamt beschlossene und der BVV übermittelte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans zur Beteiligung vorgelegt. Da große Anteile an den Ausgaben für Leistungen für den Bürger bereits gesetzlich vorgegeben oder z.B. für die Bewirtschaftung und den Unterhalt des Gebäudebestandes (z.B. der Schulen) festgelegt sind und somit nur ein vergleichsweise geringes Volumen zur Gestaltung verbleibt, haben die einzelnen Abteilungen sogenannte „Themenfelder“ zusammengestellt, die aus fachlicher Sicht Schwerpunkte der Planung darstellen und für eine inhaltliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geeignet sind. 2.) Die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsplanung (aber auch der Investitionsplanung) ist darauf ausgerichtet, die Arbeit der Bezirksverordneten zu unterstützen. Die 3.) Unter Beachtung der Punkte 1. und 2. und angesichts der Terminvorgaben für die
Bisheriger Verfahrensablauf Den Auftakt des Beteiligungsverfahrens bildet eine Pressemitteilung des BVV-Vorstehers an die Redaktionen der Berliner Tageszeitungen bzw. der im Bezirk verbreiteten Lokalzeitungen. Durch die entsprechenden Meldungen in den Zeitungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger den Hinweis, dass sie sich im Rahmen eines öffentlichen Aushangs im Rathaus Hierbei erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer „Einführung“ zunächst eine kurze Erläuterung zu Grundsätzlichkeiten des Haushaltsplans und es werden die gestalt-baren Themenfelder dargestellt, zu denen sie ihre Anregungen geben können, und die Möglichkeiten der Rückäußerung aufgezeigt. Als Möglichkeiten der Rückäußerung wird dabei die Briefform, die e-Mail oder die Nutzung des Onlineformulars vorgeschlagen - und genutzt. In diesem Zusammenhang wurde ein Ausschlusskriterium formuliert und das betrifft anonym eingehende Hinweise. Diese werden nicht aufgegriffen und weiterbearbeitet. Für die Zu jeder Anregung erstellt das zuständige Fachamt / die zuständige Fachabteilung eine Den Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens bilden derzeit die Antwortschreiben des BVV-Vorstehers an die Einreicher/innen, in denen über das Ergebnis der Diskussion zu dem jeweiligen Vorschlag informiert wird. Die seriöse konkrete Ermittlung des bisher getätigten Personalaufwands für die Durchführung aller Etappen eines Verfahrensdurchgangs ist nicht möglich gewesen. Es darf aber
Kurzstatistik der Bürgerbeteiligung der vergangenen vier Haushaltsplanaufstellungsverfahren Haushaltsplan 2008/2009 Zeitraum der Bürgerbeteiligung: 16. – 30.08.2007 (2 Wochen) Teilnehmende: 0 Anregungen: keine Haushaltsplan 2010/2011 Zeitraum der Bürgerbeteiligung: 24.08. – 10.09.2009 (2,5 Wochen) Teilnehmende: 3 Anregungen: 5 Haushaltsplan 2012/2013 Zeitraum der Bürgerbeteiligung: 13.02. – 04.03.2012 (3 Wochen) Teilnehmende: 6 Anregungen: 12 Haushaltsplan 2014/2015 Zeitraum der Bürgerbeteiligung: 15.07. – 18.08.2013 (5 Wochen) Teilnehmende: 15 Anregungen: 16
Einschätzung / Änderungsnotwendigkeiten Angesichts der durch Senat und Abgeordnetenhaus gesetzten zeitlichen Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit für eine grundsätzliche Änderung der Verfahrensabläufe bei der Bürgerbeteiligung gem. BezVG. An der derzeitigen Praxis, den vom Bezirksamt beschlossenen Haushaltsplanentwurf zur Grundlage der Bürgerbeteiligung zu machen, sollte nach Auffassung des Bezirksamtes weiterhin festgehalten werden. Auch dass die Ergebnisse in die Beratungen der BVV / des Haushaltsausschuss einfließen, betrachtet das Bezirksamt als sinnvoll. Von daher steht auch künftig nur der Zeitraum zwischen diesen beiden Terminen (BA-Beschluss / Lesungen des Haushaltsausschusses) zur Verfügung. Auch die Einstiegsinformationen (zur Haushaltsdarstellung und zum Verfahren) sind nach Auffassung des Bezirksamtes angemessen umfangreich und verständlich. Der Bürger Verbesserungspotenziale sieht demgegenüber das Bezirksamt in der Optimierung der bestehenden zeitlichen Abläufe, in der Steigerung der Attraktivität des Internetauftritts (mit der Umstellung auf die Plattform Imperia 9 ist ein erster Schritt getan) und in der Nutzung der neuen sozialen Medien. Diese Überlegungen werden mit der Hoffnung verbunden, dass hierdurch ggf. mehr Einwohner/innen für die Teilnahme an der Bürgerbeteiligung gewonnen werden können und die Anzahl der Anregungen erhöht werden kann.
Durch die dargestellten Verbesserungen verspricht sich das Bezirksamt, dass die Effektivität des Verfahrens spürbar erhöht wird.
Ich bitte, die Drucksache Nr. 0494/XIX - 07 mit diesem Bericht als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
[1] Selbstverständlich werden die Angebotsverbesserungen nach Möglichkeit auch bei der Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung zur Anwendung kommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf