Drucksache - 0412/XIX  

 
 
Betreff: Kurzzeitpflegeplätze einspeisen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt
Verfasser:Stephan Schmidt
Claudia Skrobek
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.04.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
14.05.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.11.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 20.03.2013
Beschlussempfehlung vom 15.05.2013
Beschluss vom 13.06.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 23.10.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                         22.10.2013

Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste

 

 

 

                                                                                                     Drucksache Nr. 0412

An die                                                                                                               XIX.WP

Bezirksverordnetenversammlung

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013

- Drucksache Nr. 0412/XIX -:

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeplätze eingespeist werden können."

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich mit mehreren Schreiben  an die zuständige Senatsverwaltung gewandt und dafür eingesetzt, dass in Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeplätze eingestreut werden können.

 

Mit Schreiben vom 24.09.2013 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, wie folgt geantwortet:

".die Angebote der Kurzzeitpflege dienen der Entlastung pflegender Angehöriger, insbesondere im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist (z. B. wegen Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit der Pflegeperson).

 

Viele Nutzer/innen haben krankheitsbedingt einen vorübergehend erhöhten Pflegebedarf und zusätzlich einen Mehrbedarf an behandlungspflegerischen Leistungen, die nur von ausgebildeten Fachkräften erbracht werden können.

 

Pflegeheime sind aufgrund ihrer Zielrichtung nicht der richtige Ort für die Erbringung von Kurzzeitpflegeleistungen, die schwerpunktmäßig auf die Wiedererreichung vorübergehend verlorener Fähigkeiten möglichst zur Bewältigung einer eigenständigen Lebensführung im häuslichen Umfeld ausgerichtet sind.

 

Mehr als andere Einrichtungsarten ist die Kurzeitpflege geprägt von häufig wechselnden Belegungen und einer damit verbundenen Fluktuation der Nutzer/innen. Im Unterschied zur Langzeitpflege ist in der Kurzzeitpflege wegen der relativ kurzen Verweildauer eine erhöhte Leistungsintensität erforderlich, die sich vorwiegend in einem Mehrbedarf an Behandlungspflege, sozialer Betreuung sowie Beratung widerspiegelt; damit einher geht ein erhöhter Verwaltungs- und Organisationsaufwand.

 

Darüber hinaus gehören zum Entlassungsmanagement beispielsweise die Beratung und Organisation der Nachsorge mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, behandelnden Ärzten und ggf. weiterversorgenden Einrichtungen oder Diensten.

 

Eine wirtschaftliche Betriebsführung der Einrichtungen der Kurzzeitpflege ist unter den gegebenen Umständen äußerst schwierig. Die hohen Personal- und Sachkosten, die großensaisonalen Auslastungsschwankungen und die damit verbundene geringe Planungssicherheit könnten Gründe dafür sein, dass gerade die Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und sich daher einige Einrichtungen auf Dauer nicht am Markt halten konnten.

 

Diese Tendenz würde meines Erachtens durch die Förderung der "eingestreuten Kurzzeitpflege" verstärkt werden, so dass der erforderliche Fortbestand solitärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen gefährdet wäre. Das Angebot von Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit ihrem verlässlichen und dauerhaft zur Verfügung stehenden Plätzen - anders als bei der"eingestreuten Kurzzeitpflege" - muss aber unbedingt erhalten bleiben.

 

Forderungen zur Wiedereinführung der sog. "eingestreuten" Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen wurden im Übrigen auch vor dem Hintergrund der Anforderungen des § 71 Abs. 2 SGB XI und der "Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI für die Kurzzeitpflege" seitens der Pflegekassenverbände und des Sozialhilfeträgers in der Vergangenheit stets abgelehnt.

 

Eine weitergehende Öffnung der Pflegeheime wird von mir nicht mitgetragen.

 

Dessen ungeachtet können aber Leistungen für die Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege nach

§ 39 SGB XI in Pflegeheimen angeboten werden."

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0412/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Andreas Höhne                                                                                     Uwe Brockhausen                           

stellv. Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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