Drucksache - 0408/XIX  

 
 
Betreff: Reinickendorf vor Fluglärm schützen II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt
Verfasser:Stephan Schmidt
Claudia Skrobek
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.04.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
25.04.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss (Sondersitzung) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Verkehrsausschuss Beratung
25.04.2013 
11. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales (Sondersitzung) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.10.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 20.03.2013
Beschlussempfehlung vom 26.04.2013
Beschluss vom 13.06.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.09.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

(Text siehe Anlage)

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                       24.09.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

An die                                                                                               Drucksachen Nr. 0407, 0408 und 0410

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Reinickendorf vor Fluglärm schützen I, II und IV

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 - Drucksachen Nr. 0407/XIX, 0408/XIX und 0410/XIX -:

 

0407/XIX:

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Deutschen Post dafür einzusetzen, den nächtlichen Postflugverkehr vom Flughafen Tegel zum Flughafen Schönefeld (alt) zu verlagern."

 

0408/XIX:

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufzufordern, die Kriterien offenzulegen, nach denen Einzelfall-Genehmigungen für Flugbewegungen am Flughafen Tegel nach 23:30 Uhr erteilt werden. Weiterhin sollen genehmigte Flugbewegungen nach 23:30 Uhr unter Nennung der Fluggesellschaft sowie der Gründe der Genehmigung monatlich veröffentlicht werden."

 

0410/XIX:

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, einen mindestens vierteljährlichen Jour-Fixe von Bezirk Reinickendorf, Bürgerinitiative und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt anzuregen, um einen Informationsaustausch über neue Entwicklungen und Änderungen u.a. bei Flugbewegungen zu gewährleisten."

 

 

wird gemäß § 13 BzVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend der Beschlüsse an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

"Rechtsgrundlage für den Betrieb des internationalen Verkehrsflughafens Berlin-Tegel ist  § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Überleitung von Bundesrecht von Berlin (West), 6. Überleitungsgesetz vom 25.09.1990 (BGBI. I S. 2106) i.V.m. §§ 6, 8 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Nach diesen Vorschriften gilt der Flughafen als luftrechtlich genehmigt und planfestgestellt.


Hiernach umfasst die Planfeststellungsfiktion des Flughafens Berlin-Tegel jeglichen Flugbetrieb, der durch die beiden Start- und Landebahnen des Flughafens technisch möglich ist einschließlich der dazu von den Alliierten verfügten Betriebsbeschränkungen.

Diese sind im Luftfahrthandbuch Deutschland (AlP Germany) als ,,Örtliche Flugbeschränkungen" veröffentlicht.

 

Generell ausgenommen von den Flugbeschränkungen sind in Berlin-Tegel - wie an allen deutschen Verkehrsflughäfen - neben Flügen im Katastrophen- und medizinischen Hilfeleistungseinsatz sowie in sonstigen Notfällen, Flügen von Polizei, Bundespolizei und Militär auch Flüge im Nachtluftpostdienst der Deutschen Post AG.

 

ln der Sitzung der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Berlin-Tegel am 16.05.2013 ist die Problematik der gegenwärtig zwischen Berlin-Tegel und Stuttgart stattfindenden Nachtpostflüge ausführlich erörtert worden. Vertreter der Deutsche Post AG haben die Notwendigkeit der Durchführung dieser Flüge sowie die Gründe dafür dargestellt, dass alternative Lösungen der Problematik mit dem Ziel einer Entlastung des Flughafens Tegel derzeit nicht darstellbar sind."

 

Ferner teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass sie das Anliegen, diese die Nachtruhe der Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel in besonderer Weise störenden Flüge nach Möglichkeit zu verlagern oder auf ihre Durchführung zu verzichten, unterstützt. Daher wurde die Luftfahrtbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufgefordert, gemeinsam mit der Flughafengesellschaft nach Lösungsmöglichkeiten für eine entsprechende Entlastung zu suchen.

 

"Nach Nr. 2.5 der für den Flughafen Berlin-Tegel geltenden Flugbeschränkungen kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Luftfahrtbehörde in begründeten Einzelfällen über die in Nr. 2.3 geregelten verspäteten Starts und Landungen weitere Ausnahmen insbesondere dann zulassen, wenn diese zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen lnteresses erforderlich sind. Seit dem 1. August 2012 können Ausnahmegenehmigungen für verspätete Abflüge nach 23:30 Uhr nur noch nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erteilt werden.

 

Vor der Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung ist der berechtigte Anspruch der Flughafenanwohner auf Schutz vor nächtlichem Fluglärm gegenüber den Belangen des öffentlichen lnteresses jeweils im Einzelfall abzuwägen. Konkrete Kriterien für diesen Abwägungsprozess existieren nicht."

 

Die Praxis der Zulassung solcher Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen beurteilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt   als ausreichend restriktiv.

 

"Die Nachtflugbewegungen werden von der Luftfahrtbehörde regelmäßig ausgewertet, der ordnungsgemäße Betrieb des Flughafens und die Einhaltung der Betriebszeiten kontrolliert.

 

Die FIuglärmschutzkommission widmet diesem Thema in ihren Sitzungen höchste Priorität."

 

Ferner wird mitgeteilt, dass interessierten Mitgliedern der Kommission regelmäßig die monatlichen Aufstellungen aller Nachtflugbewegungen mit Angabe der Fluggesellschaft und der Verspätungsgründe zugehen. "Der Vertreter der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz hat dankenswerterweise die Aufgabe übernommen, dieses statistische Material für Zwecke der Behandlung in den Kommissionssitzungen aufzubereiten. Einen allgemeinen Zugang der Öffentlichkeit zu diesen lnformationen, die innerbetriebliche


lnterna sowohl der Flughafengesellschaft als auch der Airlines enthalten", erachtet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht als angemessen.

 

"Gleiches gilt für die Einrichtung eines Jour Fixe zwischen dem Bezirk Reinickendorf, Bürgerinitiative und Senatsverwaltung." In diesem Zusammenhang wird auf die personelle Situation der Berliner Verwaltung sowie auf die Tatsache, dass der gewünschte lnformationsaustausch im Rahmen der Sitzungen der Fluglärmschutzkommission in ausreichendem Umfang gewährleistet, verwiesen.

 

Das Bezirksamt bedauert diese Absagen.

 

Wir bitten, die Drucksachen Nr. 0407/XIX, 0408/XIX sowie 0410/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                      Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 
 

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