Drucksache - 0395/XIX  

 
 
Betreff: Ergänzung im Schulgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt
Verfasser:Torsten Hauschild
Andrea Behnke
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Schule, Bildung und Kultur
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.03.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Schulausschuss Beratung
02.05.2013 
13. öffentliche Sitzung des Schulausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
16.10.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 28.02.2013
Beschlussempfehlung vom 03.05.2013
Beschluss vom 13.06.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.09.2013

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              24.09.2013

Abteilung Schule, Bildung und Kultur

 

 

 

An die                                                                                                                Drucksache Nr. 0395

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

              Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Ergänzung im Schulgesetz

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 - Drucksache Nr. 0395/XIX -:

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich in den Diskussionen um die neu zu fassenden Regelungen zur Schulverpflegung im Schulgesetz dafür einzusetzen, dass der § 19 (2) SchulG mit folgendem Wortlaut ergänzt wird:

An Ganztagsschulen soll ein warmes, ausgewogenes und dem Alter der Schüler entsprechendes Mittagessen angeboten werden."

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 30.08.2013 nimmt der zuständige Staatssekretär wie folgt Stellung:

"[.] Hinsichtlich der Ergänzung im Schulgesetz ist darauf hinzuweisen, dass die altersgerechte und ausgewogene Qualität des schulischen Mittagessens durch die berlinweite Vorgabe der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE-Qualitätsstandards) sichergestellt wird. Deren Beachtung ist durch die Vorgaben in der berlinweiten Musterausschreibung gewährleistet. Eine Ergänzung des Schulgesetzes in § 19 Absatz 2 ist daher nicht erforderlich."

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0395/XIX als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                    Katrin Schultze-Berndt              

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 
 

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