Drucksache - 0229/XIX-04
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 20.03.2013 Abt. Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr. 0229-04 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Transparente und moderne Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk Reinickendorf - Öffentliche Dokumentation der "Kiezrunden" nach § 78 KJHG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0229/XIX-04 -:
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und welche Informationen der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 KJHG im Internet veröffentlicht werden können.
Das Prüfergebnis ist der BVV und dem JHA zur Beratung vorzulegen."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
In Reinickendorf gibt es seit Jahren eine breite Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG, in denen sich das Jugendamt gemeinsam mit Akteuren der Jugendhilfe zu Fachthemen und -planungen verständigt.
Diese Arbeitsgemeinschaften haben folgende Zielstellungen:
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe - Optimierung des Angebots für Kinder, Jugendliche und Familien durch qualifizierte Kooperation - Sicherung der Trägervielfalt und Pluralität
Die Aufgaben der sog. "Kiezrunden" lassen sich in folgende Punkte gliedern:
- Einhaltung, Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung fachlicher Standards - Abstimmung von Angeboten mit dem Ziel der Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Initiativen - Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss, Institutionen und Gremien
In der Kommentierung zum SGB VIII heißt es: "Im Gegensatz zum Jugendhilfeausschuss sind Arbeitsgemeinschaften keine in den kommunalen Verfassungsaufbau eingeordneten Ausschüsse mit bestimmten Kontroll- und Mitwirkungsrechten." (Wiesner SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 3. Auflage München 2006)
Daraus folgt, dass es ein Öffentlichkeitsgebot analog zum Jugendhilfeausschuss nicht gibt. Die Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften sehen aus dem o.g. Gründen auch keine öffentlichen Sitzungen vor.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0229/XIX-04 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Andreas Höhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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