Drucksache - 0227/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 19.02.2013 Abt. Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr. 0227 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Familienhebammen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.08.2012 - Drucksache Nr. 0227/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass der Bezirk Reinickendorf bei der Verteilung der Familienhebammen aus der Vereinbarung „Frühe Hilfen“ berücksichtigt wird.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Konzept „Rahmenkonzeption und Fördergrundsätze zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 14.6.2012“ (Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG) liegt für das Land Berlin inzwischen in überarbeiteter und abgestimmter Fassung mit Datum vom 14.11.2012 vor. Auf der Grundlage des Verteilungsschlüssels Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen 2013 stehen dem Land Berlin 2,4 Mio € zur Umsetzung der Bundesinitiative (außer Landeskoordinierung- und Servicestelle) zur Verfügung. Der bedarfsgerechte Auf – und Ausbau der lokalen Netzwerkstrukturen ist Voraussetzung für eine Förderung des Einsatzes von Familienhebammen.
Die Finanzierung differenziert sich wie folgt:
Auf – und Ausbau der lokalen Netzwerkstrukturen mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen
Förderfähig sind hier entstehende Sach- und Personalkosten für den Einsatz von Netzwerkkoordinatoren/ Netzwerkkoordinatorinnen in den Jugendämtern. Aus der Bundesinitiative werden dafür jedem Berliner Bezirk zweckgebunden pro Jahr Mittel in Höhe von 66.667 € für Personal- und Sachkosten bereitgestellt.
Familienhebammen und Frühe Hilfen:
Die Verteilung der zweckgebundenen Mittel an die Bezirke erfolgt im Land Berlin auf der Grundlage eines Berechungsmodus (nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von unter 3 Jahren nach dem SGB II, Anzahl der Einwohner unter 3 Jahren).
Hiernach entfallen auf den Bezirk Reinickendorf 111.772 €.
Die Gesamtberücksichtigung für den Bezirk Reinickendorf beträgt summarisch 178.439 €.
Die Mittel für die in bezirklicher Verantwortung zu erfüllenden Aufgaben werden im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für die Förderung und die damit verbundene Mittelzuweisung ist das Vorliegen einer bezirklichen Förderkonzeption. Für das Antragsverfahren auf Förderung im Jahr 2013 wurde als Frist März 2013 vorgegeben. Unter Federführung des Jugendamtes und unter Einbindung des Gesundheitsbereichs (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) wird derzeit in einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe die bezirkliche Förderkonzeption vorbereitet und erstellt mit dem Ziel, die „Netzwerke Kinderschutz / Frühe Hilfen“ im Bezirk Reinickendorf aufbauend auf den vorhandenen und gewachsenen Strukturen nachhaltig strukturell zu verankern.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0227/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Andreas Höhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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