Drucksache - 0479/XXI-01
Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin Köppen,
die Bezirksverordnete Angela Budweg (SPD) hat gem. § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:
„Ich frage das Bezirksamt:
Antwort: Die dem Umwelt- und Naturschutzamt bekanntgewordenen Vorfälle wurden aufgenommen, geprüft und an die zuständige (ehemals) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) weitergegeben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat sich daraufhin im Januar 2022 an den Verursacher gewandt. Am 19.05.2022 wurde der Vorgang durch die Dienstkräfte des Bezirksamtes im Zuge eines Ortstermins kontrolliert und dabei ein Vorfall dokumentiert und aufgenommen. Die zuständige Senatsverwaltung wurde über den Vorgang informiert und gebeten tätig zu werden. Eine tiefergehende Überprüfung durch das Umwelt- und Naturschutzamt erübrigt sich, da das Ausbringen von Abfall/Abwasser in der Schutzzone nach der Wasserschutzgebietsverordnung Tegel grundsätzlich verboten ist. Aufgrund der wohl einmal wöchentlich sehr geringen ausgebrachten Mengen im Straßenbereich ist grundsätzlich eine nachhaltig schädlich wirkende Boden- und/oder Grundwasserverunreinigung nicht zu erwarten.
Antwort: Das Ordnungsamt ist hierfür nicht zuständig. Der Fall ist dort nicht bekannt.
Antwort: Ja, das Waschen von Fahrzeugen in Wasserschutzgebieten – auch mit Zusätzen - wird zur Anzeige gebracht.
Antwort: Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes werden in den Rechtsgebieten beschult, die in der Zuständigkeit ihres Aufgabengebietes liegen. Bei Rechtsänderungen werden entsprechend Fortbildungen durchgeführt. Beides trifft grundsätzlich auch auf das Umwelt- und Naturschutzamt zu.
Antwort: Ja. Auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes wird direkt auf die Wasserschutzgebietsverordnung Tegel inklusive ihrer Schutzbestimmungen und Verbote verlinkt. Weiterhin wird direkt auf den Internetauftritt der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit weitergehen Informationen zu Wasserschutzgebieten verlinkt. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger auf Nachfrage oder bei Vorgängen, die im Wasserschutzgebiet liegen, informiert.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an die Bezirksverordnete Angela Budweg weiterzuleiten.
Uwe Brockhausen Korinna Stephan Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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