Auszug - Abholung von Reisepässen
Redebeiträge: Herr Käber, Herr Fink, Herr Huhn, Herr BzStR Maack, Frau Klünder, Herr Käber, Herr Wiedenhaupt, Herr Schmidt Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.06.2018 zur Drucksache Nr. 1136/XX :
„Das Bezirksamt wird ersucht, dafür zu sorgen, dass in Zukunft sicher gestellt ist, dass minderjährige Personen, die beim Bürgeramt einen Reisepass beantragen, schon bei der Antragstellung verlässlich darüber informiert werden, dass eine Abholung des beantragten Dokuments nach hier gängiger Verwaltungspraxis nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich ist.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Reisepasses für unverheiratete Minderjährige erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Vorschriften der Nr. 6.1.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) vom 17.12.2009 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 1686) entsprechend. Es erfolgt bei Antragstellung der Hinweis darauf, dass zur Abholung eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bzw. eine per Vollmacht beauftragte Person erscheinen muss. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss nicht unbedingt zur Abholung anwesend sein.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1136/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Kenntnisnahme
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