Auszug - Kostenlose Sperrmüllabholung  

 
 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.26
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 23.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag dem 21.10.2019, 17 Uhr, Raum 338
1058/XX-01 Kostenlose Sperrmüllabholung
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1058/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.10.2018 zur Drucksache Nr. 1058/XX :

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass innovative Möglichkeiten kostenloser Sperrmüllabholung geschaffen werden. Dabei sollte man sich an früher schon vorhandenen Angeboten (Sperrmüllabholtage in festgelegten Straßenzügen), aber auch an den aktuellen Erfahrungen anderer Städte orientieren.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Ordnungsamt hat Ende 2018 und Anfang 2019 proaktiv zwei Sonderaktionen der kostenlosen Sperrmüllabgabe in Reinickendorf-Ost durchgeführt. Die Resonanz bei der teilnehmenden Bevölkerung war durchweg positiv. Eine statistische Auswertung des Umfeldes der Aktionen ergab, dass diese keine Verringerung illegaler Sperrmüllablagerungen zur Folge hatten. Eine Fortführung dieser Aktionen und Ausweitung auf andere Kieze in Reinickendorf hängt stark von der Finanzierung ab und ist aktuell nicht darstellbar.

 

Sperrmüllabholungen, wie sie in Berlin in den 70er- und 80er-Jahren durchgeführt wurden, müssten auf Landesebene initiiert und von dort finanziert werden. Aufgrund der Erfahrungen anderer Städte rät die BSR von dieser Form der Sperrmüllentsorgung allerdings ab, da durch Zweitverwerter der abgestellte Sperrmüll großflächig verteilt würde und Teile der mitgenommenen Gegenstände später im öffentlichen Raum illegal wieder auftauchen würden.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1058/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 


 

 
 

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