Auszug - Beseitigung von Nixenkraut  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.31
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.08.2019, 17 Uhr, Raum 338
1372/XX-01 Beseitigung von Nixenkraut
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1372/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.03.2019

- Drucksache Nr. 1372/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Reinickendorfer Wassersport- und Angelvereine mit Steganlagen in der kommenden Saison bei der Beseitigung des sogenannten Nixenkrautes besser unterstützt werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz schriftlich darum gebeten, mögliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Krautung aufzuzeigen.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat wie folgt geantwortet:

 

„…die meisten Berliner Gewässer haben sich durch den Rückgang von Phosphor wieder zu klaren planktonarmen Ökosystemen entwickelt. Durch die noch vorhandenen Nährstoffe im Gewässer und vor allem im Gewässerboden entwickeln sich jedoch dichte Wasserpflanzenbestände, u.a. auch aus Nixkraut (Najas marina).

 

Durch Betauchungen innerhalb des biologischen Monitorings zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden überwiegend Hornkraut oder Nutalls Wasserpest festgestellt, aber auch Güteanzeiger wie diverse Laichkräuter und Armleuchteralgen, die unter Naturschutz stehen. Deshalb ist in ausgewiesenen Naturschutzgebieten das Entfernen von Wasserpflanzen verboten.

 

Die Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz schneidet Wasserpflanzen ausschließlich in landeseigenen Gewässern, wenn eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicherheit der Schifffahrt oder des Wasserabflusses in diesen Gewässern vorliegt. Außerhalb der Landesgewässer, z.B. in Bundeswassersstraßen, beschränkt sich die gesetzliche Unterhaltungspflicht meiner Verwaltung (KrW-/AbfG Bln) auf die Ufer- und Gewässerreinigung. Das Mähen von Wasserpflanzen ist darin nicht enthalten.

 

Anlieger und Nutzer von Stegen können die Wasserpflanzen mit geeigneten Krautharken soweit zurückdrängen, dass die Nutzung der genehmigten Anlagen möglich ist. Zum Umgang mit Wasserpflanzen an Steganlagen haben wir für die breite Öffentlichkeit und zur Unterstützung der Unteren Wasser- bzw. Naturschutzbehörden 2018 einen Infoflyer erstellt. Wir stellen Ihnen gern einige Exemplare zur Verfügung.

 

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützen wir Sie gern bei der Sicherstellung der Nutzung der Steganlagen.

 

Neben Vertretern meiner Verwaltung ist es geboten die Bundeswasserstraßenverwaltung in diesen Klärungsprozess einzubeziehen.“

 

Ich bitte, die Drucksache Nr.1372/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 


 

 
 

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