Auszug - Green Berlin III  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.22
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.08.2019, 17 Uhr, Raum 338
1123/XX-01 Green Berlin III
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1123/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2018     - Drucksache Nr. 1123/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche bezirkseigenen öffentlichen Gebäude wie Schulen und Behördengebäude bei Sanierungen und Neubauten vertikal begrünt werden können.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Die Fassadenbegrünung ist die vertikale Form äußerer Bauwerksbegrünung.

Fachgerechte Fassadenbegrünungen basieren auf planmäßig kontrolliertem und gepflegtem Bewuchs geeigneter oder speziell dafür vorgerichteter Fassaden mit Pflanzen.

 

Zwischenzeitlich gibt es viele verschiedene Fassadenbegrünungssysteme, die sich bei entsprechend fachgerechter Anwendung durchaus positiv auf das Gebäude und das Mikroklima innerhalb des Gebäudes auswirken können.

 

Um eine Fassade mit Grünpflanzen bewachsen zu lassen, egal ob als bodengebundene Kletterpflanze oder als wandgebundene Rankpflanze, müssen spezielle Anforderungen an die Fassade gestellt werden. Diese Anforderungen umfassen die Themen Statik und Befestigung sowie die an der Fassade verwendeten Baustoffe.

 

Damit durch die Bepflanzung keine Schäden an der Fassade entstehen können, dürfen z. B. keine Risse und Spalten vorhanden sein, da diese im Laufe der Jahre durch eine Kletterpflanze bewachsen werden und das Mauerwerk nachhaltig geschädigt wird.

Wenn eine Fassade bereits mit einem Wärmedämmverbundsystem oder mit einer Vorhangfassade verkleidet ist, wird eine Begrünung aus statischen Gründen nicht möglich sein.

 

Um die Erwartungen in eine begrünte Fassade zu erfüllen, sind neben den baulichen Aspekten auch die wiederkehrenden Pflege- und Wartungsleistungen zu beachten. Die Pflanzen müssen regelmäßig gepflegt, gewässert und zurückgeschnitten werden. Im Winter müssen die Pflanzen zum Teil frostsicher geschützt werden.

Der Rückschnitt der Pflanzen und die Instandhaltung der Rankhilfen ist ab einer bestimmten Wuchshöhe nur noch mit geeigneten Arbeitsmitteln, wie Hebebühnen oder Gerüsten möglich.

 

Eine Fassadenbegrünung stellt auch eine geeignete Kletterhilfe für Tiere dar. Dadurch besteht die Gefahr, dass Waschbären, Marder, Mäuse und Ratten in das Dach eindringen können und dort Schäden anrichten können.

 

Dem Bezirk stehen bereits für die jetzt vorhandenen Grünanlagen in öffentlichen Einrichtungen, Dienstgebäuden und Schulen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um eine regelmäßige Pflege zu gewährleisten. Daher empfiehlt die Serviceeinheit Facility Management von einer flächendeckenden Vertikalbegrünung Abstand zu nehmen und nur nach umfangreicher Prüfung und Bereitstellung höherer Grünpflegemittel partiell geeignete Fassaden zu begrünen. 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1123/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Hauptausschuss

 


 

 
 

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