Auszug - Bauvorhaben Hennigsdorfer Straße  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.08.2019, 17 Uhr, Raum 338
1050/XX-01 Bauvorhaben Hennigsdorfer Straße
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1050/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.04.2019

- Drucksache Nr. 1050/XX - :

 

 „Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das ehemalige TetraPak/Underberg-Gelände an der Hennigsdorfer Straße in Heiligensee die Geschossflächenzahl (GFZ) auf maximal 0,8 zu beschränken. Dabei sollte zum Wasser und zur Angler-Siedlung hin eine ortstypische Bebauung, die zur Bahntrasse hin ansteigend ist, vorgesehen werden.

Ein öffentlicher Zugang zum Wasser soll vorgesehen werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in Kooperation mit dem Vorhabenträger eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit dem Ziel durchgeführt, einen für das Grundstück qualitätvollen Entwurf zu finden. Dabei war zwingende Voraussetzung, die Geschoßflächenzahl auf maximal 0,8 zu beschränken und eine angemessene Bebauung zur Anglersiedlung hin zu entwickeln. Der ausgewählte Entwurf erfüllte diese Forderungen. Bei der Nutzungsberechnung waren jedoch die Zahlen nicht in allen Bereichen nachvollziehbar. Aus diesem Grunde erarbeitet derzeit das beauftragte Planungsbüro einen entsprechenden detaillierten Entwurf. Das Bezirksamt hat deutlich gemacht, dass eine Überschreitung der GFZ von 0,8 nicht zugelassen werden kann.

 

In dem Wettbewerbsverfahren sowie auch in den öffentlichen Erörterungen im Vorfeld wurde der Wunsch nach einer Zugänglichkeit an das Wasser geäußert. Dieses gestaltet sich aufgrund der besonderen ökologischen Situation als schwierig. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass nur eine legale Zugangsmöglichkeit eine Vielzahl ungeregelter bzw. illegaler Zugangsmöglichkeiten verhindern wird. Im Bebauungsplanverfahren wird deshalb dieser Punkt von Bedeutung sein.

 

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 1050/ XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 


 

 
 

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