Auszug - Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.08.2019, 17 Uhr, Raum 338
0494/XIX-11-01 Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0494/XIX-11
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Redebeiträge: Herr Westerkamp, Herr Weser, Herr Wiedenhaupt, Herr Teller,

  Herr F. Marten


Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.09.2013 - Drucksache Nr. 0494/XIX -11- :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, im Haushalt 2014/2015 Mittel für einen „Städtebaulichen Ideenwettbewerb“ zum Umbau der Berliner Straße in Tegel zu einem Boulevard mit höherer Aufenthaltsqualität bereitzustellen. Das Bezirksamt soll dabei die inhaltlichen Parameter und die organisatorischen Bedingungen für den Ideen-Wettbewerb vorbereiten und mit der BVV und dem FahrRat Reinickendorf abstimmen.

 

Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem städtebaulichen Ideenwettbewerb für die Berliner Straße wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob städtebauliche Ideenwettbewerbe auch ein geeignetes Mittel zur Aufwertung der Residenzstraße in Reinickendorf-Ost sowie der Scharnweberstraße in Reinickendorf-West sind und diese ggf. in diesen Bereichen ebenfalls durchzuführen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Im Rahmen von Untersuchungen, ob ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für die Berliner Straße durchgeführt werden könnte, war als Grundlage eine studentische Masterarbeit angefertigt worden. In dieser Arbeit wurde untersucht, inwieweit eine Reduzierung des Verkehrsraumes möglich wäre. Im Ergebnis konnte jedoch keine Zustimmung für eine Reduzierung von zwei auf eine Fahrbahn erzielt werden. Damit war der Spielraum für grundsätzliche Änderungen im gesamten Verkehrsraum ausgesprochen gering, so dass ein Ideenwettbewerb im Wesentlichen nur die heutige Ist-Situation beschreiben könnte. Nichtsdestotrotz beschäftigt sich das Bezirksamt mit dem Hauptzentrum Tegel und begleitet zurzeit aktiv die Umgestaltung des Tegel-Centers und der Fußgängerzone Gorkistraße. Mit dieser Umgestaltung soll das Zentrum eine neue Attraktivität erreichen.

 

Die Residenzstraße ist der Hauptschwerpunkt des Fördergebietes Aktive Zentren. Im Rahmen dieses Förderprogramms wurde die Residenzstraße sowohl in ihrer räumlich verkehrlichen als auch in ihrer freiraumplanerischen Gestaltung untersucht. Hierbei floss auch das neue Mobilitätsgesetz mit in die Planung ein. Ziel ist es, eine attraktive Einkaufsstraße für  die Bevölkerung zu schaffen. Dies schließt aber auch die verkehrlich notwendigen Maßnahmen mit ein. Derzeit läuft noch die Planungsphase; mit der Umsetzung ist ab dem Jahr 2020/21 zu rechnen.

 

Die Scharnweberstraße befindet sich sowohl im Geltungsbereich des Fördergebietes Quartiersmanagement August-Viktoria-Allee als auch im neu vom Senat beschlossenen Stadtumbaugebiet Tegel. Gerade in diesem Förderprogramm wurde im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept auf die besondere Bedeutung der Scharnweberstraße hingewiesen, und es wird als Ziel eine Attraktivitätssteigerung dieser Straße im Zusammenhang mit dem Kurt-Schumacher-Platz formuliert. Konkrete Planungserarbeitungen werden jedoch erst 2021/22 erfolgen können.

 

Ich bitte die Drucksachen Nr. 0494/XIX-11 damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnisnahme


 

 
 

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