Auszug - Verkehrsberuhigung des Dorfkerns Lübars
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Straße Alt-Lübars von Blankenfelder Chaussee bis Quickborner Str. und ein LKW-Verbot (mit Ausnahmen für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern) auf dieser Strecke angeordnet wird. Das Bezirksamt wird ersucht, das aus Gründen des Denkmalschutzes alternativlose Kopfsteinpflaster auf dieser Strecke durch ein „leiseres“ Kopfsteinpflaster zu ersetzen, das modernen Anforderungen an Lärmschutz genügt. Dem Bezirksamt wird empfohlen, zu prüfen, ob sich eine mögliche Fahrbahnverengung bei der Einmündung zur Quickborner Str. technisch so umsetzen lässt, dass diese keine unüberwindliche Barriere für Busse und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern darstellt.
Vertagung Abstimmungsergebnis:
dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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