Auszug - NEB bei Heidekrautbahn unterstützen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.07.2016 - Drucksache Nr. 1285/XIX -:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
„Dem Bezirksamt Reinickendorf wird empfohlen, die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) bei den zuständigen Stellen bei den erneuten Bestrebungen zur Reaktivierung der Heidekrautbahn mit einem Halt - Wilhelmsruher Damm zum S-Bahnhof Wilhelmsruh - zu unterstützen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Die zuständige Senatorin hat Folgendes geantwortet:
„[…] Im Ergebnis der von den Ländern Berlin und Brandenburg und der Deutschen Bahn geschlossenen „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ wird derzeit die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn von der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) als Infrastrukturbetreiber untersucht. Grundlagenermittlung und Vorplanung für diese Strecke wurden bereits im vergangenen Jahr von der NEB erarbeitet. Mit dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der NEB für die Leistungsphasen 3 bis 4 haben die Länder Berlin und Brandenburg zudem die Grundlage für die weiteren Planungsschritte geschaffen. Hierbei wird auch ein neuer Haltepunkt am Wilhelmsruher Damm planerisch vorgesehen. Von dort soll die Trasse u.a. über das Gelände Pankow Park und entlang der Nordbahn zu einem neuen Regionalverkehrsbahnhof Bahnhof Wilhelmsruh führen. Eine Umsteigemöglichkeit zur S-Bahn wird dort ebenfalls planerisch berücksichtigt. Die Planungen werden durch regelmäßige Gespräche der Länder Berlin und Brandenburg mit der NEB begleitet.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1285/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
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