Auszug - Grüner Blechpfeil an der Lichtzeichenanlage Einmündung Wittenauer Str./Eichhorster Weg  

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 13.05.2019, Raum 338, 17 Uhr
1114/XX-01 Grüner Blechpfeil an der Lichtzeichenanlage Einmündung Wittenauer Str./Eichhorster Weg
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1114/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.10.2018     - Drucksache Nr. 1114/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zwecks Beschleunigung des Verkehrs an der mit Lichtzeichenanlage geregelten Einmündung Wittenauer Str./Eichhorster Weg das Verkehrszeichen Grünpfeil wieder angebracht wird.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Der zuständige Staatssekretär hat Folgendes geantwortet:

 

„[…] Dieser Vorschlag Ihrer BVV beinhaltet die Wiederanordnung des Grünpfeils an der Lichtzeichenanlage (LZA) Wittenauer Straße/Eichhorster Weg, um die Rückstau­erscheinungen in der Eichhorster Straße zu reduzieren und die Nutzung des Parkhauses von Kaufland zu erleichtern.

Der Grünpfeil an o.g. LZA wurde aufgrund eines Antrages nach sorgfältiger Prüfung, im Rahmen der Verpflichtung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) für Verkehrssicherheit zu sorgen, abgeordnet.

Bedenken seitens der VLB bestanden schon bei Anordnung des Grünpfeils, da rechtsabbiegende größere Kfz wie Sattelschlepper einen erheblichen Flächenbedarf zum Abbiegen an der Einmündung benötigen. Die oberste Straßenbehörde hat diese Bedenken zunächst nicht als gravierend eingeschätzt.

Inzwischen hat der Lkw-Verkehr zugenommen, daher nehmen auch die Gefährdungen zu und das Risiko von Unfällen steigt.

Aufgrund der sehr weit abgesetzten Haltlinie im Stauraum Eichorster Weg besteht hier eine besondere Situation, die stadtweit mit anderen Grünpfeilregelungen nicht vergleichbar ist. Diese zurückgesetzte Haltlinie ist jedoch notwendig, um einbiegenden Lkws aus der Wittenauer Straße den notwendigen Platz zu sichern, da sich deren Fahrkurven mit den im Eichhorster Weg bei Rotlicht wartenden Kraftfahrzeugen überschneiden.

Durch die abgesetzte Haltlinie war die Einsichtnahme auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr für die Rechtsabbieger bei der bisher vorhandenen Grünpfeilschildregelung nur dann möglich, wenn diese Kraftfahrzeuge bis an den Knotenschnittpunkt vorfuhren, was mehrere Konfliktpotentiale bei Beibehaltung eines Grünpfeils birgt.

Einerseits wurden Gefährdungen von zu Fuß gehenden an die VLB herangetragen, denen der Vorrang bei Inanspruchnahme des Grünpfeils oftmals nicht gewährt wurde. Andererseits kam es durch das Überschneiden der Schleppkurven an dieser Kreuzung zu gefährlichen Rangiermanövern von Kraftfahrzeugen im Kreuzungsbereich, wenn die Rechtsabbieger aufgrund des Grünpfeils mit einbiegenden Lkws oder anderen großen Fahrzeugen zusammentrafen. Diese Vorfälle waren aufgrund der Häufigkeit zwischenzeitlich nicht mehr mit der Verkehrssicherheit vereinbar.

Aus Sicht der VLB bestand hier zusammenfassend eine Gefahrenlage, die zu einem erhöhten Unfallrisiko führte und im Zusammenhang mit der zuvor dargestellten besonderen Situation für die Abordnung des Grünpfeils im Rahmen der Vorbeugung und damit zur  Erhöhung der Verkehrssicherheit eine ausreichende Rechtfertigung darstellte.

Die oberste Straßenverkehrsbehörde hatte sich dieser Einschätzung ebenfalls angeschlossen und der Abordnung des Grünpfeilschildes zugestimmt.

Ich bitte aus den genannten Gründen daher um Ihr Verständnis, dass der Grünpfeil nicht wieder angeordnet werden kann, da an dieser Kreuzung die Verkehrssicherheit die höhere Priorität genießt, auch wenn dadurch ggf. Wartezeiten entstehen und eine erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme der Kraftfahrzeugführenden an der Ein- und Ausfahrt vom Parkhaus erforderlich wird.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1114/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme


 

 
 

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