Auszug - Verkehrskonzept Heinsestraße I  

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 13.05.2019, Raum 338, 17 Uhr
1107/XIX-01 Verkehrskonzept Heinsestraße I
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1107/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.06.2016     - Drucksache Nr. 1107/XIX -:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, prüfen zu lassen, inwieweit es möglich ist, die Haltelinie in der Heinsestraße Ecke Hermsdorfer Damm bis zu Einfahrt zur Tankstelle zurück zu verlegen.“

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Die zuständige Senatorin hat Folgendes geantwortet:

 

„ […] Die Unfallauswertung der letzten drei Jahre hat gezeigt, dass das Unfallgeschehen an der Kreuzung Hermsdorfer Damm/Falkentaler Steig-Heinsestraße unauffällig ist.

Die Überprüfung der Schleppradien hat ebenfalls keine Rechtfertigung für eine Änderung erkennen lassen. Die Heinsestraße wird von der BVG nicht befahren und ein Einbiegen in die als Tempo 30-Zone ausgewiesene Heinsestraße durch das hier maßgebliche Bemessungsfahrzeug (ein dreiachsiges Müllfahrzeug) ist gemäß Schleppkurvennachweis bei der jetzigen Lage der Haltlinie sowohl für Links- als auch für Rechtsabbieger sicher möglich, so dass ein Rückverlegen der Haltlinie entsprechend der Empfehlung der BVV aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich ist.

Unabhängig davon ist eine Rückverlegung aus verschiedenen Gründen auch kritisch zu sehen. U. a. verlängern sich damit die Räumwege, um diesen Knoten von der Heinsestraße aus kommend zu passieren, was dazu führt, dass die Schaltzeiten der Lichtzeichenanlage entsprechend angepasst werden müssen, was eine kürzere Grünphase in der Zufahrt Heinsestraße zur Folge hätte, mit damit verbundenen längeren Wartezeiten. Auch ist erfahrungsgemäß die Akzeptanz von weit zurückgelegten Haltlinien nicht gegeben.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1107/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme


 

 
 

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