Auszug - Tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse unterbinden
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse konsequent mit Bußgeldern zu ahnden. Zudem sollte der gewerbsmäßige Handel, bei dem die betroffenen Tiere durch das wiederholte Anbieten auf verschiedenen Börsen und den unvermeidlichen Transport leiden, von vornherein untersagt werden. Entsprechende Regelungen könnten im Zuge der geplanten Überarbeitung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz getroffen werden. Das Bezirksamt wird dahingehend aufgefordert, sich proaktiv an der Erstellung der Berliner Leitlinien für Tierbörsen zu beteiligen.
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
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