Auszug - Ausweisautomaten (hierzu: Datenschutzbeauftragte des Bezirksamtes)  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 21.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ausweisautomaten

(hierzu: Datenschutzbeauftragte des Bezirksamtes, Frau Draack):

 

Maack:

  • Die Ausweisautomaten sollen Fotos machen, Fingerabdrücke, weitere biometrische Daten und die Unterschrift des Antragsteller erfassen können.
  • In drei Bezirken läuft seit langem ein Testbetrieb. Datenschutzrechtlich haben diese eine Übergangszeit.
  • Reinickendorf hat insoweit keinen Bestandsschutz

 

Draack:

  • Sie kann die Ausweisautomaten bewerten, wenn von der Bezirksverwaltung vorgelegt werden:
  • Sicherheitskonzept(1),
  • Risikoanalyse (2),
  • Dateibeschreibung (3) nach altem Recht

Und nach neuem Recht

  • Datenschutz-Folgenabschätzung mit entsprechenden Dokumenten.
  • Die bisher eingereichten Unterlagen (2,3 und Minimalkonzept) würden dafür nicht ausreichen. Die notwendige Sensibilität für die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Daten würde nicht deutlich genug.
  • Nach alten Datenschutzrecht hätte es der Vorabnahme gemäß § 5 BlnDSG durch die  Datenschutzbeauftragte bedurft. Mit der DSGVO ist  BzStR Maack  Verantwortlicher im Sinne von  Art. 4 Nr. 7 DSGVO  und für die Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO verantwortlich. In jedem Fall ist der Rat der DSB einzuholen.  Frau Draack überreicht für das Protokoll eine Übersicht, woraus die Aufgaben und Verantwortlichkeiten nach altem und neuem Recht hervorgehen (Anlage 3).
  • Vorbereitungen im Bezirk auf die DSGVO laufen seit Dezember 2017. Alle SE-, Amts- und FB-Leiter (interne Verantwortliche) wurden im Wege einer Tagesveranstaltung über anstehende Umsetzungen informiert. Die Fachbereiche sind seitdem mit Hochdruck an der Umsetzung dran. 

 

Maack:

  • Daten werden in SQL-Datenbank erfasst und als zweifach verschlüsselte Daten übertragen
  • Stromleitungen für die Automaten sind an den Standorten verlegt. Es fehlt nur noch die Freigabe durch die Datenschutzbeauftragte. Eine Freigabe durch die Datenschutzbeauftragte war erforderlich gewesen und ist auch jetzt wichtig wegen der biometrischen Daten.
  • Die Datenschutzbeauftragte habe auf Nachfrage nicht mitgeteilt, was ihrer Meinung nach an den bisher vorgelegten Unterlagen fehlen würde.
  • Solange Datenschutzbeauftragte nicht mitteile, was ihr konkret nicht ausreichend erscheint, könne BzStR Maack auch nicht zusätzlich eine externe Fachkraft einbinden, weil nicht klar wäre, wo und wie diese die Unterlagen nachbessern soll.
  • In anderen Bezirken seien deutlich geringere Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen gestellt worden.
  • BzStR Maack sieht sich nicht als Verfahrensverantwortlicher, der die Haftung für die Datensicherheit übernimmt. Er legt Wert auf die Freigabe durch die Datenschutzbeauftragte.
  • Frau Draack hat eine 60%-Stelle in der Funktion der Datenschutzbeauftragten. Seit Oktober 2018 hat BzStR Maack einen IT-Koordinator mit Qualifikation im Datenschutz
  • BzStR Maack schildert seine Bemühungen anhand der verteilten Unterlage (Anlage zu Protokoll).

 

Draack:

  • Die Self-Service-Terminals (Ausweisautomaten) sind nicht Bestandteil des IT-Verfahrens EWW mit seinem Modul VOIS (Einwohnerfachverfahren).
  • Daher sind eigene Sicherheitsbetrachtungen anzustellen.
  • Es reiche nicht zu sagen, dass der Ablauf wie in Marzahn-Hellerdorf erfolgen soll, sondern die einzelnen Schritte und Parameter sind genau für die Netzwerkarchitektur in Reinickendorf  zu beschreiben.
  • Eine sichere Einbindung in das bezirkliche Netz ist wesentlich  und der Transportweg der Datenpakete ist datenschutzgerecht darzustellen.
  • Es gibt keinen Vertrag mit dem Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten, der einen Rahmen setzen würde, den die Bezirke nur noch umsetzen müssten (wie bei großen Fachverfahren).
  • Das vorgelegte Minimalkonzept reicht Frau Draack nicht aus. Auch weitere Unterlagen der Herstellerfirma seien für die Bewertung der hausinternen Datenverarbeitung nicht ausreichend aufbereitet. Der bezirkliche Sicherheitsbeauftragte hat ein Sicherheitskonzept für das Verfahren erstellt.
  • Die Unterlagen seien der Datenschutzbeauftragten erst am 15.05.2018, wenige Tage vor der Einführung der DSGVO, überreicht worden, was zu knapp gewesen sei, um noch nach altem Recht die Vorabkontrolle durchführen zu können.
  • Jetzt sind andere Vorschriften zu beachten. Frau Draack verweist insbesondere auf Art. 13 und 35 DSGVO (Vordruck für die Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung)  und verteilt Unterlagen (Anlage 2  zu Protokoll).
  • Diese Unterlage liegt dem Bezirksstadtrat seit dem 09.08.2018 vor.

 

 
 

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