Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen (Beschlussempfehlung)
Redebeiträge: Herr Schönebeck, Frau Kheir, Herr Schmidt, Herr Walk, Herr Wiedenhaupt, Herr Walk, Herr Wiedenhaupt, Herr Walk, Herr Wiedenhaupt Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen für die Be- und Entlüftung der Gaststätte, für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte, für den Brandschutz der Gaststätte, für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke, für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.
Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.
Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten.
in folgender geänderter Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. I
In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden,
- die verpflichtende Anforderungen der Be- und Entlüftung der Gaststätte herzustellen die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte zu sorgen.
Annahme
Abstimmungsergebnis:
dafür: CDU/AfD dagegen: SPD/B90/Grüne/Linke Enthaltung: FDP |
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