Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen (Beschlussempfehlung)  

 
 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 5.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 09.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:57 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 07.01.2019, 17:00 Uhr, Raum 338
0906/XX Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Wiedenhaupt, Rolf / Meckes, Klaus-Dieter - AfD-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Redebeiträge:

Herr Schönebeck, Frau Kheir, Herr Schmidt, Herr Walk, Herr Wiedenhaupt, Herr Walk, Herr Wiedenhaupt, Herr Walk, Herr Wiedenhaupt


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

        für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,

        für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,

        für den Brandschutz der Gaststätte,

        für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,

        für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.

 

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

 

Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. I

 

In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden,

 

-          die verpflichtende Anforderungen der Be- und Entlüftung der Gaststätte herzustellen

        die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte zu sorgen.

 

Annahme

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/AfD   dagegen: SPD/B90/Grüne/Linke   Enthaltung: FDP

 
 

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