Auszug - Halteverbotsschilder auf dem Waidmannsluster Damm
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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Haltverbot auf dem Waidmannsluster Damm zwischen der AS Waidmannsluster Damm und der Ziekowstraße einerseits und dem Titusweg bis AS Waidmannluster Damm andererseits für die Zeit von 06.00 - 09.00 und von 15.00 - 19.00 Uhr gilt.
in folgender geänderter Fassung:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Haltverbot auf dem Waidmannsluster Damm zwischen der AS Waidmannsluster Damm und der Ziekowstraße einerseits und dem Titusweg bis AS Waidmannluster Damm andererseits für die Zeit von Montag bis Freitag von 06.00 - 09.00 und von 15.00 - 19.00 Uhr gilt.
Gemäß Konsensliste Annahme
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