Auszug - Strandbad Tegel als freie Badestelle nutzen  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 10.12.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0384/XX-01 Strandbad Tegel als freie Badestelle nutzen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0384/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.11.2017 - Drucksache Nr. 0384/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den Berliner Bäderbetrieben und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Strandbad Tegel bis zu einer Wiederinbetriebnahme für die Bürgerinnen und Bürger als freie Badestelle genutzt werden kann. Die Betreuung (Unfallschutz, Schutz vor Vandalismus, Öffnung und Schließen des Strandbads) sollte durch einen Verein oder eine Organisation erfolgen. Zudem sollten mobile

Sanitäranlagen aufgestellt werden.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Bereits im letzten Jahr hatten die Berliner Bäder Betriebe bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) nachgefragt, ob das Strandbad mit Alternativlösungen wie z.B. dem Aufstellen von Sanitärcontainern befristet weiter betrieben werden könne. SenUVK hat dies jedoch mit Verweis auf ein entsprechendes Verbot in der Wassergebietsverordnung Tegel abgelehnt.  Dies geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Drucksache 18/11622 hervor:„…die Prüfung…..hat ergeben, dass für die Aufstellung von Sanitärcontainern oder ähnlichem keine Befreiung vom entsprechenden Verbot der Wassergebietsverordnung Tegel in Aussicht gestellt werden kann, da dadurch der Schutzzweck im Sinne der Verordnung gefährdet würde. Diese Einschätzung steht in Übereinstimmung mit der Entscheidung in vergleichbaren Vorhaben in der Schutzzone II. Möglich ist das Aufstellen von Sanitärcontainern außerhalb des Strandbadgeländes in der Schutzzone III.“  Die Berliner Bäder Betriebe wollten wegen der langen Wegezeiten vom Freibad bis zum Wald (Schutzzone III) von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch machen.

 

Gleichwohl hat sich das Bezirksamt entsprechend dem Beschluss erneut an den Vorstand der Berliner Bäder-Betriebe gewandt. Dieser teilte dem Bezirksamt in einer E-Mail  Folgendes mit:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich des Strandbades Tegel, für das wir ja einen Pächter zur langfristigen Nutzung suchen.

Solange wir für das Grundstück verantwortlich sind, können wir eine unbeaufsichtigte freie Badestelle dort nicht betreiben.

Ein Verein wird in diese Haftungssituation auch nicht eintreten können, wir sind hier in anderer Sache in ähnlichen Gesprächen.

Auf der anderen Seite des DLRG Stützpunkts an der Scharfenberger Enge gibt es ja seit Jahren eine freie Badestelle, die auch genutzt wird.

Sie hat den Vorteil des Sichtkontakts zur DLRG und bietet damit mehr Sicherheit, als es auf unserer Seite geben könnte.

Wir hoffen, bald einen Pächter für das Strandbad zu finden, obwohl dies aufgrund der verkehrlichen Anbindung nicht ganz einfach sein wird.“

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat trotz wiederholter schriftlicher Nachfrage auf eine entsprechende Anfrage nicht geantwortet.

 

Es konnte dazu lediglich eine telefonische Auskunft zum Sachstand aus der Senatssportverwaltung eingeholt werden. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Strandbads Tegel heißt es von dort sinngemäß:

Die BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG, als Eigentümerin der Liegenschaft, hat mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Vermarktung des Strandbades ausgehandelt. Hierzu soll zunächst ein vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren zur Sondierung und Markterkundung durchgeführt und im Anschluss der Aufsichtsrat der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG informiert werden. Im Anschluss daran soll die Vermarktung fortgeführt und die Auswahl des Vergabeverfahrens mit einem Bieter- bzw. Konzeptverfahren gemäß der Landeshaushaltsordnung Berlin erfolgen.

Die BBB haben mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat das oben beschriebene Verfahren beschlossen hat.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0384/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer Tobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme


 

 
 

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