Auszug - Lichtzeichenanlage an der Otisstraße  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 10.12.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0254/XX-02 Lichtzeichenanlage an der Otisstraße
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0254/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 - Drucksache Nr. 0254/XX -:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob an der Einmündung Otis- Ecke Wittestraße eine Lichtzeichenanlage mit Vorrang für den dort stattfindenden Busverkehr eingerichtet werden kann.

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Antwort von dem zuständigen Staatssekretär erhalten:

 

„[…] Das Anliegen wurde von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) unter Berücksichtigung der Stellungnahme der BVG, der Unfallauswertung der letzten 42 Monate sowie der Verkehrszahlen geprüft.

 

Die BVG, Abteilung Busbeschleunigung, teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass es zwar bei bestimmten Verkehrskonstellationen zu Schwierigkeiten beim Abbiegen der Busse kommen könne, auf detaillierte Nachfrage und Recherchen durch die BVG wurden diese Verzögerungen jedoch als nicht so erheblich eingeschätzt, dass sich daraus aus Sicht der BVG die Notwendigkeit einer Lichtzeichenanlage (LZA) mit Vorrang für den Busverkehr ergibt.

 

Eine Verkehrsbeobachtung der VLB wochentags während der Spitzenzeit von 07:30 Uhr - 08:30 Uhr hat gezeigt, dass sich für alle Kfz, einschließlich der Busse aus der Otisstraße, genügend Lücken zum Abbiegen in die Wittestraße ergeben, zusätzlich gewähren Kfz-Führende in der Wittestraße den Bussen auch die Möglichkeit des Einbiegens, so dass aus Sicht der VLB keine verkehrliche Notwendigkeit für eine LZA mit Vorrang für den Busverkehr gegeben ist.

 

Auch aus Verkehrssicherheitsgründen ist diese nach Auswertung der Unfallstatistik der letzten drei Jahre nicht erforderlich.

 

Ich verstehe das Anliegen, dem Öffentlichen Nahverkehr schnellstmögliche Fahrt zu ermöglichen, bitte jedoch um Verständnis, dass für zusätzliche Verkehrsmaßnahmen an dieser Kreuzung derzeit kein Erfordernis gesehen wird. [...]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0254/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme


 

 
 

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