Auszug - Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-53 für die Grundstücke Emmentaler Straße 90/100A, Friedrich-Wilhelm-Straße 78-87 und Residenzstraße 130-137 sowie Teilflächen der Emmentaler Straße und Residenzstraße und einen Abschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße im Bezirk Rdf.  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
TOP: Ö 4.11
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1293/XX Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-53 für die Grundstücke Emmentaler Straße 90/100A, Friedrich-Wilhelm-Straße 78-87 und Residenzstraße 130-137 sowie Teilflächen der Emmentaler Straße und Residenzstraße und einen Abschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße im Bezirk Rdf.
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2018 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
  3. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  4. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.

 

Kenntnisnahme


 

 
 

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