Auszug - Entsorgung von Altmedikamenten
Erneut auf TO, da Unzuständigkeit nach §21 GO-BVV nur einstimmig erfolgen kann.
Herr BzStR Brockhausen möchte per Pressemitteilung informieren.
Protokoll vom 11.09.2018 weist eine auf Abstimmung zur Vertagung der Drucksache hin.
Der Ausschuss wollte sich jedoch ursprünglich für unzuständig erklären.
Das Abstimmungsergebnis über die Unzuständigkeit sollte in das Protokoll - Formular aufgenommen werden.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Bevölkerung mit geeigneten Maßnahmen darauf hinzuweisen (z. B. durch Aushänge in den Bürgerämtern, Pressemitteilungen, Sensibilisieren der Krankenhäuser etc.) „wie“ und „wo“ man Altmedikamente kostenlos entsorgen kann, und auf die Gefahren für das Trinkwasser bei der Entsorgung durch die Kanalisation hinzuweisen.
Annahme Abstimmungsergebnis:
dafür: 14 (5 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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