Auszug - Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Letteplatz" im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf   

 
 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 11.33
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 10.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates am Montag, dem 08.10.2018, 17:00 Uhr, Zimmer 338
1272/XX Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Letteplatz" im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I.

Für den Bereich „Letteplatz“ wird eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Rechtsverordnung gilt für das in der anliegenden Karte im Maßstab 1:4000 mit einer durchbrochenen Linie eingegrenzte Gebiet. Es wird begrenzt durch die Straßen Stargardtstraße, Residenzstraße, Mittelbruchzeile, Provinzstraße, Ritterlandweg, Reginhardstraße, Markstraße, Walderseestraße, Brienzer Straße, Holländerstraße und Baseler Straße sowie die Parkanlage Am Schäfersee.

 

Die Innenkante der durchbrochenen Linie bildet die Gebietsgrenze (Anlage 1).

 

II.

Der Entwurf der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Letteplatz“ im Bezirk Reinickendorf von Berlin, Ortsteil Reinickendorf wird beschlossen (Anlage 2).

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 


 

 
 

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