Auszug - Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
TOP: Ö 3.12
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1223/XX Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Die Linke - Lederle, Felix 
Drucksache-Art: Empfehlung per Dringlichkeit
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Vertagung


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

 
 

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