Auszug - Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs im Bezirk Reinickendorf  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.21
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 12.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrats am Montag, dem 10.09.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
1273/XX Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs im Bezirk Reinickendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

2. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.082018 beschlossen:

Die in der Anlage 1 beschriebenen Genehmigungskriterien gelten für Gebiete mit Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs im Bezirk Reinickendorf.

 

3. Begründung

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Damit bedürfen Vorhaben im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung der Genehmigung. Um das Verfahren möglichst transparent und einheitlich zu gestalten, stellen die Kriterien ein in anderen Berliner Bezirken praktiziertes und bewährtes Instrument zur Prüfung von Vorhaben in Milieuschutzgebieten dar. Die Prüfung und Entscheidung über Maßnahmen erfolgt nach den vom Bezirksamt Reinickendorf beschlossenen Genehmigungskriterien.

 

4. Rechtsgrundlagen

  • § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 12 Abs. 2 Ziff. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
  • § 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die zusätzliche erforderliche Personalstelle wird nicht von der Senatsverwaltung übernommen und muss aus bezirklichen Mitteln finanziert werden.

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

………………………..

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister                                          

 

 

Anlagen

Anlage 1: Genehmigungskriterien  

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur


 

 
 

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