Auszug - Radfahrer-Ampel Seidelstr./Höhe Bundesautobahn  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrats am Montag, dem 02.07.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0613/XX-01 Radfahrer-Ampel Seidelstr./Höhe Bundesautobahn
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0613/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2018 zur Drucksache Nr. 0613/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Radfahrer-Ampel an der Seidelstr./ Höhe Bundesautobahn in Richtung Innenstadt vor der Überquerung der Autobahn abgebaut oder abgeschaltet wird.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und diese der Verkehrslenkung Berlin (VLB) übergeordneten Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übermittelt.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

 

Das Anliegen wurde durch die VLB mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

„Der besagte Radweg ist stadteinwärts mit einem Abstand von 1,50 m vom Fahrbahnrand baulich angelegt.

 

Nach den Ausführungsvorschirften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (AV Geh-Radweg) muss ein Radweg in einem Mindestabstand von 2 m, nach den Regelplänen der VLB sogar mindestens 2,5 m vom Fahrbahnrand entfernt baulich geführt werden, um auf eine Signalisierung des Radverkehrs an der Lichtzeichenanlage (LZA) zu verzichten. Hintergrund ist, dass den Fußgängern eine ausreichende Aufstell- und Wartemöglichkeit zur Verfügung stehen muss, um den auf dem abgesetzten Radweg dauerhaft bevorrechtigten Radverkehr passieren zu lassen. Hierbei wird für die Bemaßung der Aufstellfläche der Längen- und Breitenbedarf von mobilitätseingeschränkten Personen angesetzt, um auch diesem Personenkreis uneingeschränkte und ungefährdete Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

 

 

Daher kann dem Ansinn der BVV ohne bauliche Veränderungen an der stadteinwärtigen Radverkehrsführung nicht entsprochen werden.“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0613/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

 
 

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