Auszug - Bürgerbeteiligung bei Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte entsprechend § 25 VwVfG  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1033/XX Bürgerbeteiligung bei Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte entsprechend § 25 VwVfG
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:SPD-Fraktion - Marco Käber 
Drucksache-Art: Empfehlung per Dringlichkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

-          SPD begründet Antrag

-          Antrag soll per Dringlichkeit in die nächste BVV eingebracht werden – Abstimmung im Ausschuss dazu einstimmig


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gemäß §25 Verwaltungsverfahrensgesetz einzusetzen, um die Nachbarschaft und das Bezirksamt über das Vorhaben und die möglichen Auswirkungen zu informieren. Hierzu sollten u.a. die nachstehenden Instrumente eingesetzt werden:

 

- Verteilung von Informationsblättern im betreffenden Umkreis

- Durchführung einer Informationsveranstaltung

- Veröffentlichung des Vorhabens in geeigneter Form im Internet (mit Möglichkeit zur

  Äußerung)

 

in folgender geänderter Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz einzusetzen, um die Nachbarschaft über das Vorhaben und mögliche Auswirkungen zu informieren.

 

Durch eine frühzeitige Informationspolitik können Irritationen und Überraschungen in der Nachbarschaft vermieden und die Nachbarschaft motiviert werden, eigene Vorstellungen und Anregungen einzubringen. Nötig ist eine Beteiligung, die nachvollziehbar und transparent ist und dann beginnt, wenn sich Senat und Bezirk auf einen Standort verständigen – und nicht erst, wenn die bauvorbereitenden Maßnahmen – oder der Bau – schon im Gange sind. Dazu braucht es von Anfang an klar benannter Ansprechpartner.

 

Durch die Bürgerbeteiligung kann kein Standort verhindert werden. Es kann bei der Partizipation in der Regel nur um das Wie, nicht um das Ob gehen.

 

anzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke/BDEP)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

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