Auszug - Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 25.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0603/XX Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco / Koch, Thorsten - SPD-Fraktion 
Drucksache-Art: Antrag
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 16:35 Uhr

 

Herr Dr. Lühmann berichtet ausführlich über die Beratungen und Ergebnisse des temporären Ausschusses „BVV-Sondermittel“ und über das dort vereinbarte Prozedere zum Umgang mit Anträgen auf Sondermittel, das auf der Internetseite der BVV veröffentlicht wird. Eingegangene Anträge auf Sondermittel werden durch den Vorsteher an die zuständige Fachabteilung mit der Bitte um Stellungnahme überwiesen. Nach Vorlage der Stellungnahme folgt die Überweisung an den Hauptausschuss, der seinerseits eine Beschlussempfehlung an die BVV ausspreche. Für Verausgabung und Prüfung der Sondermittel seien die jeweiligen Abteilungen zuständig. Nachfolgend geht Herr Dr. Lühmann auf die Anträge „Tag der offenen Ateliers“ und „Projektmittelfonds Schule“ ein, die bereits beschlossen seien und auf die Entscheidung, Sondermittel nicht nur für Anträge von Dritten vorzusehen, sondern daraus auch solche Titel des Haushalts zu verstärken, die thematisch im Zusammenhang mit den Erläuterungen des Sondermittel-Titels stehen. Als letzter Stichtag für die Einreichung von Anträgen wurde der 31. August festgesetzt. Herr Dr. Lühmann empfiehlt abschließend, das festgelegte Verfahren nach gegebener Zeit zu evaluieren.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die dargestellten Informationen und das im temporären Ausschuss „BVV-Sondermittel“ vereinbarte Verfahren zustimmend zur Kenntnis. Herr Dr. Lühmann wird des Weiteren mit Öffentlichkeitsarbeit - Veröffentlichung der Informationen auf der Internetseite, Entwicklung eines Antragsbogens - beauftragt.

 

Anschließend wird die zur Beratung anstehende Drucksache aufgerufen.

 

Herr Koch rekapituliert den Beratungsverlauf und bringt folgenden Änderungsantrag zur vorliegenden Drucksache ein:

 

§ 24 b

Anträge auf Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung verfügt entsprechend dem Bezirkshaushaltsplan über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im Hauptausschuss.

 

Herr Huhn signalisiert Zustimmung unter der Voraussetzung der Annahme folgender Änderung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung verfügt entsprechend dem Bezirkshaushaltsplan über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im für den Haushalt zuständigen Ausschuss.

 

Alle Anwesenden signalisieren Zustimmung.

 

Herr Dr. Lühmann geht nachfolgend auf den vorliegenden Sondermittelantrag bezüglich „Zelthäute“ ein und verteilt die Antragsunterlagen zur Kenntnis an die Ausschussmitglieder. Die Nachfrage von Herrn Koch, ob die Zulassungskriterien erfüllt sein, wird von Herrn Dr. Lühmann bejaht.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

§ 24b

 

Anträge auf Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung

 

Die Bezirksverordnetenversammlung verfügt entsprechend dem Bezirkshaushaltsplan über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im für den Haushalt zuständigen Ausschuss.

 

anzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

 

Abstimmung über Dringlichkeit der Drucksache:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

 
 

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