Auszug - Jugendhilfe bei Wohnungssuche
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
Ein Schwerpunkt von Jugendhilfe besteht darin, Jugendliche zu verselbständigen mit dem Ziel, sie in die eigene Wohnung überzuleiten. Angesichts der Wohnungsnot in Berlin dauert dieser Prozess oft mehrere Monate. Wie bewertet das Bezirksamt, dass das Jugendamt zumindest in einigen solcher Fälle die Jugendhilfe nicht verlängert, da die Wohnungssuche kein Bestandteil der Jugendhilfe sei
Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 27 (6) GO BVV |
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