Auszug - Ehemaliger Friedhof auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Hintergrund: Abweichung der Radwanderkarte von Reinickendorf mit der Karte zum Ortsteil Wittenau, hier jeweils die Ausweisung des Gebäudes der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik und insbesondere die Kennzeichnungen einer Fläche „Friedhof“ (Radwanderkarte) oder keinerlei Kennzeichnung (Ortsteil Wittenau), zzt. alles Wohnbebauung, öffentliche Gebäude
Frage: Wer ist befugt, über die Nutzungsart des ehemaligen Friedhofes der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik zu entscheiden?
Nachfrage: Wie kann ich dort als Bürgerin Gehör finden?
Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 49 (4) GO BVV |
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