Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung
TOP: Ö 3.6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 02.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0906/XX Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Wiedenhaupt, Rolf / Meckes, Klaus-Dieter - AfD-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

-          drei im Bezirk: Tegel, Scharnweberstr. und Hermsdorfer Str.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

        für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,

        für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,

        für den Brandschutz der Gaststätte,

        für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,

        für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.

 

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

 

Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten.
 

Vertagung mit Mehrheit


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (CDU/SPD/AfD/FDP)   dagegen: 0   Enthaltung: 2 (B90/Grüne/Linke)

 
 

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