Auszug - Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 13.13
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 11.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 09.04.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0997/XX Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco / Ewers, Alexander - SPD-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hierzu ist eine Änderung des §10 AGKJHG notwendig.

 

Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer bei unbezahlter Freistellung einen Verdienstausfall aus Landesmitteln erstattet.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss

 

 
 

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