Auszug - Grundlagen und Verfahrensschritte  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Temporären Ausschusses ´BVV-Sondermittel´
TOP: Ö 4
Gremium: Temporärer Ausschuss "BVV-Sondermittel" Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 340 A, Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beginn: 17:10 Uhr

 

Herr Dr. Lühmann geht auf die guten Erfahrungen ein, die er in der Vergangenheit mit der Arbeitsweise temporärer Ausschuss gemacht habe. Er rät, die rechtlichen Grundlagen für den Umgang und die Verausgabung von Sondermitteln der BVV genau zu betrachten. Dafür habe er eine Sammlung der existierenden rechtlichen Regelungen für alle Ausschussmitglieder zusammengestellt, die er an die Anwesenden verteilt. Bisher seien diese Regelungen von anderen Bezirksverordnetenversammlungen derart verstanden worden, dass Sondermittel nicht als „Ergänzungstopf“ für bereits im Haushalt verankerte Aufgaben herangezogen werden sondern auf Antrag von Vereinen, Initiativen, Interessengruppen etc. verausgabt werden dürfen. Die Verausgabung der Mittel unterliege dem Zuwendungsrecht. Nach informeller Auskunft des Rechtsamtes sei dieser Themenkomplex ungeregelt. Daher schlägt Herr Dr. Lühmann vor, das Bezirksamt um verbindliche Aussagen zu den aufgeworfenen Fragen zu bitten.

 

Herr Westerkamp erläutert die Betrachtungsweise seiner Fraktion, nach der sich die BVV im Klaren darüber sein sollte, für welche politischen Zielsetzungen sie die Mittel einsetzen möchte. Seiner Meinung nach sei es sinnvoller, zuerst festzulegen, für welche Zwecke die Mittel eingesetzt werden sollen. Erst anschließend sollten Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden.

 

Herr Siesmayer spricht sich dafür aus, die Mittel auch ergänzend für Aufgaben im Rahmen des Haushalts zu verwenden und erinnert an diesbezügliche Beratungen während der Haushaltsplanaufstellung.

 

Nachfolgend führt Herr Koch aus, dass seiner Ansicht nach die Idee von Herrn Siesmayer haushaltsrechtlich nur durch das Anbringen von haushaltsrechtlichen Sperren während der Haushaltsplanaufstellung hätte umgesetzt werden können. Die BVV beschließe gemäß § 12 (2) 1 BzVwG den Haushaltsplan, nachträgliche Eingriffe in den Haushalt seien ihr nicht gestattet.

 

Auch Frau Senftleben spricht sich gegen die Verwendung von Sondermitteln für die Verstärkung bezirklicher Aufgaben, die bereits Bestandteil des Haushaltsplans seien, aus.

 

Herr Westerkamp erinnert an seinen Vorschlag, zuerst Ideen zu sammeln und zum Schluss die formalen Voraussetzungen zu prüfen. Es sollte recherchiert werden, wie Sondermittel der BVV in der Vergangenheit verausgabt wurden.

 

Herr Dr. Lühmann erklärt, dass Sondermittel seiner Auffassung nach nicht für die Bedarfe der Abteilungen verwandt werden dürfen.

 

Frau Seyhun spricht sich für die Verwendung der Sondermittel nach Spandauer Vorbild aus.

 

Herr Koch nimmt den Vorschlag von Herrn Westerkamp auf und bittet um Bereitstellung der Beschlüsse der BVV zu Sondermitteln aus den 90er Jahren, nach Möglichkeit auch um Bereitstellung der Tonbänder der BVV-Sitzungen. Zu den möglichen Empfängern von Sondermitteln erklärt er, dass nach Ansicht seiner Fraktion keine Privatpersonen durch Sondermittel unterstützt werden dürfen.

 

Herr Siesmayer widerspricht aufgrund des zeitlich kurzen Mandats des temporären Auschuss dem Vorschlag von Herrn Koch, Arichve zu bemühen, um den Umgang mit Sondermitteln in der Vergangenheit in Erfahrung zu bringen. Er plädiert stattdessen dafür, den Blick in die Zukunft zu richten und gemeinsame Schwerpunktthemen zu definieren. Jeder Fraktion sei es überlassen, sich ggf. selbstständig um die Einsichtnahme in Altakten zu bemühen.

 

Herr Dr. Lühmann erinnert daran, dass die Zuwendungsrichtlinien gelten, wenn Mittel solcher Art an Dritte verausgabt werden. Er informiert über die bisher vorliegenden Anträge auf Sondermittel: ein Antrag stammt von einem Verein, ein weiterer von einer Abteilung des Bezirksamtes.

 

Herr Siesmayer schlägt mehrere Projekte bzw. Initiativen vor, die unterstützt werden könnten:

 

  • Unterstützung von Senioren mit besonderen Bedürfnissen,
  • Förderung des Musikschulunterrichts für Kinder durch Bezuschussung von Honorarkräften für das Jahr 2019,
  • Sportförderung: Finanzierung der Öffnung der Sporthallen im Winter für Familien,
  • Unterstützung der bezirklichen Jugendfeuerwehren,
  • Unterstützung der Pfadfinder (Vereinshaus Frohnau),
  • Unterstützung des Centre Bagatelle,
  • Unterstützung der DLRG, des THW, des DRK.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren die von Herrn Siesmayer vorgetragenen Vorschläge ausführlich. Es bestehen z. T. Bedenken zu einigen der Vorschläge, z. B. zur Förderung des Musikschulunterrichts durch die Bezahlung von Honorarkräften. Auch die Beschaffung konkreter Gegenstände, z. B. von Seilwinden für den THW oder Defibrillatoren für die DLRG, werden beraten. Im Verlauf der Debatten werden weitere Ideen eingebracht, die aus BVV-Sondermitteln finanziert werden könnten: Integrations-Kiezfeste, Obdachlosenaktionen, Jugendaustausch Partnerstädte, Schuldnerberatung.

 

Frau Seyhun hält es aus zuwendungsrechtlicher Sicht für schwierig, wenn Sachmittel finanziert würden und weist darauf hin, dass ein Eigenanteil definiert werden müsse. Dieser könne auch in Form der Bereitstellung von Personal erbracht werden.

 

Herr Siesmayer gibt zu bedenken, dass ein großer Teil von möglichen Antragstellern ausgeschlossen werden würde, wenn es nicht möglich sei, Sachmittel aus BVV-Sondermitteln zu finanzieren.

 

Die Anwesenden beraten anschließend über ein mögliches Verfahren zur Einreichung von Anträgen. Es wird der Vorschlag eingebracht, dass die Anträge über die Fraktionen, die sich diese dann ggf. zu Eigen machen, an die BVV eingereicht werden sollen. Frau Seyhun unterstützt den Vorschlag des Vorstehers, dass die Anträge an ihn zu übersenden seien und er sie dann in die BVV hineingebe, da er aufgrund seiner Funktion neutral sei.

 

Herr Dr. Lühmann ergänzt zum Verfahren, dass es eines Antragstellers / einer Antragstellerin bedarf und ein Abwicklungs- und Beurteilungsvorgang festgelegt werden müsse. Daher werde die Unterstützung des Bezirksamtes benötigt.

 

Herr Siesmayer ist der Ansicht, dass die Bewertung der eingereichten Anträge durch die BVV erfolgen könne.

 

Herr Westerkamp wirft mehrere Fragen auf: Wie oft kommt die Jury zur Bewertung von Projekten zusammen? Soll ein Gremium eingesetzt werden, das eine Vorauswahl trifft?

 

Herr Dr. Lühmann hält daran fest, dass eine fachliche Bewertung durch das Bezirksamt vorzunehmen sei. Er schlägt vor, zur nächsten Sitzung eine Tabelle der in der heutigen Sitzung besprochenen Vorschläge erstellen (siehe Anlage) und das Bezirksamt um Klärung der formalen Fragen bitten zu wollen.

 

Die Ausschussmitglieder signalisieren Einverständnis.

 

Herr Dr. Lühmann schlägt aufgrund des befristeten Mandats des Ausschusses vor, die Sitzungen in vierzehntägigem Rhythmus stattfinden zu lassen. Der nächste Termin wird auf Mittwoch, den 21.03.2018, festgelegt.


 

 
 

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