Auszug - Projektmittelfonds umgehend starten  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 10.18
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.02.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0887/XX Projektmittelfonds umgehend starten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Hauptausschuss 
Drucksache-Art: Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

hierzu: Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzung des Punktes 3 um die Worte „und des Bezirksverordnetenvorstehers“.

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: CDU

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Bewerbungsverfahren für den „Projektmittelfonds Schule“ mit folgenden Kriterien zu starten:

 

  1. Die Bewerbungsfrist endet zehn Wochen nach Absendung des Einladungsschreibens an die Schulen.

 

  1. Die BVV richtet eine Jury ein, in der jede Fraktion mit einem Mitglied und dem BVV-Vorsteher / der BVV-Vorsteherin vertreten ist. Die Leitung übernimmt der BVV-Vorsteher / die BVV-Vorsteherin. Die Jury entscheidet mit Mehrheit.

 

  1. Die Ausschreibung für die Schulen wird über das Büro des Bezirksstadtrates verfasst und an die Schulen versendet.

 

  1. Projektanträge werden vom Büro des Bezirksstadtrates gesammelt, zusammengefasst und dem BVV-Vorsteher / der BVV-Vorsteherin übergeben.

 

  1. Die Schulen werden über das Ergebnis durch das Büro des Bezirksstadtrates und des BVV-Vorstehers / der BVV-Vorsteherin informiert.

 

  1. Das Schulamt übernimmt die Mittelüberwachung und Rechnungsbearbeitung.

 

  1. Die Frist zur Einreichung der Rechnungen ist der 1. Freitag im Dezember eines jeden Jahres.

 

  1. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel betragen 20.000 Euro jährlich.

 

  1. Das weitere Ausschreibungsverfahren soll in identischer Weise zu den Projektausschreibungen der vergangenen Jahre erfolgen.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

  1. Die Bewerbungsfrist endet zehn Wochen nach Absendung des Einladungsschreibens an die Schulen.

 

  1. Die BVV richtet eine Jury ein, in der jede Fraktion mit einem Mitglied und dem BVV-Vorsteher / der BVV-Vorsteherin vertreten ist. Die Leitung übernimmt der BVV-Vorsteher / die BVV-Vorsteherin. Die Jury entscheidet mit Mehrheit.

 

  1. Die Ausschreibung für die Schulen wird über das Büro des Bezirksstadtrates und des Bezirksverordnetenvorstehers verfasst und an die Schulen versendet.

 

  1. Projektanträge werden vom Büro des Bezirksstadtrates gesammelt, zusammengefasst und dem BVV-Vorsteher / der BVV-Vorsteherin übergeben.

 

  1. Die Schulen werden über das Ergebnis durch das Büro des Bezirksstadtrates und des BVV-Vorstehers / der BVV-Vorsteherin informiert.

 

  1. Das Schulamt übernimmt die Mittelüberwachung und Rechnungsbearbeitung.

 

  1. Die Frist zur Einreichung der Rechnungen ist der 1. Freitag im Dezember eines jeden Jahres.

 

  1. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel betragen 20.000 Euro jährlich.

 

  1. Das weitere Ausschreibungsverfahren soll in identischer Weise zu den Projektausschreibungen der vergangenen Jahre erfolgen.

 

anzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke  dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

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