Auszug - Gewässergütemessung
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:
Aus gesicherter Quelle ist mir bekannt geworden, dass das Wasser, welches sporadisch in enormen Mengen über ein unterirdisches Rohrleitungssystem in das grundwassersensible heiligenseer Grabensystem beim LINDENGRABEN Ecke ‚am Dachsbau’ gepumpt wird, von der Autobahn A111 stammt. In der Anfrage von Herrn Stephan Schmidt MdA (Drucksache 18/12995 des Abgeordnetenhauses von Berlin zum „Wassermanagement der A111“) teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgendes mit: - „Vom Senat werden keine regelmäßigen Untersuchungen des Niederschlagswassers veranlasst“. - „Untersuchungen der Böden im Umfeld der Autobahn wurden vom Bezirksamt Reinickendorf, Umwelt- und Naturschutzamt, FB Natur- und Bodenschutz, nicht durchgeführt.“
Daher meine Frage: Haben das Bezirksamt Reinickendorf und die vertretenen Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der offenkundigen Versäumnisse der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, ein eigenes Interesse dem schwerwiegenden Vorwurf der Gewässerverschmutzung durch eigene, unverzüglich vorzunehmende Gewässer-Gütemessungen abzuhelfen?
Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 49 (4) GO BVV
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