Auszug - Gartenstadt Frohnau erhalten I - Orientierungshilfe zur Anwendung der Erhaltungsverordnung erstellen  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.02.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
1108/XIX-01-01 Gartenstadt Frohnau erhalten I - Orientierungshilfe zur Anwendung der Erhaltungsverordnung erstellen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1108/XIX-01
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.04.2016

- Drucksache Nr. 1108/XIX-01 - :

 

 „Das Bezirksamt wird ersucht, eine geeignete Orientierungshilfe für die Beurteilung der städtebaulichen Eigenart der von der Frohnauer Erhaltungsverordnung betroffenen Häuser zu erstellen.“      

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Aufgrund des am 13.04.2016 gefassten Beschlusses hat der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz ein Prüfschema entwickelt. Dieses gewährleistet eine nachvollziehbare Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Gebäudeabrissen im Ortsteil Frohnau. Das Ergebnis wurde in der 43. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung in der XIX. Wahlperiode vorgestellt und wird seit diesem Zeitpunkt bei entsprechenden Anträgen erfolgreich angewandt. Ziel ist es zu prüfen, ob das Gebäude Denkmalcharakter aufweist und damit der begehrte Abriss nicht genehmigungsfähig ist. In Zweifelsfällen wird das Landesdenkmalamt als Inventarisierungsstelle eingebunden. Im vergangenen Jahr hat dieses Prozedere mehrfach stattgefunden. Die Denkmalqualität der Gebäude wurde vom Landesdenkmalamt nicht bestätigt, so dass eine Abrissgenehmigung erteilt wurde.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 1108/XIX-01 damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Vertagung

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

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