Auszug - Verkehrsfluss an der Heiligenseestraße verbessern  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.17
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.02.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0259/XX-01 Verkehrsfluss an der Heiligenseestraße verbessern
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0259/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 zur Drucksache Nr. 0259/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der VLB für eine Überprüfung der Schaltzeiten der Ampelanlage an der Einmündung Ruppiner Chaussee/Heiligenseestraße/Karolinenstraße einzusetzen. Die Vorrangschaltung der Busse soll weiterhin gewährleistet werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und bei der Verkehrslenkung Berlin über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Überprüfung der Schaltzeiten an genannter Einmündung gebeten.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

„Die Lichtsignalanlage (LSA) wurde 2009 modernisiert und läuft nach Aktenlage störungsfrei. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens aus der Ruppiner Chaussee ist die LSA als Dauergrünanlage konzipiert. Das heißt, die LSA zeigt solange grün für die Hauptrichtung solange kein Verkehrsstrom der Nebenrichtung eine Freigabe anfordert. Verkehrsströme der Nebenrichtung sind aber nicht nur die Fahrzeige aus der Ruppiner Chaussee, sondern auch der Fußgängerverkehr über die Heiligenseestraße und der Radverkehr, der aus Richtung Heiligensee kommend in die Ruppiner Chaussee abbiegt. Bei einer Anforderung dieser Verkehrsströme erhält grundsätzlich nicht nur der anfordernde Strom grün, sondern auch Verkehrsströme, die mit diesem verträglich sind und parallel ablaufen können. In diesem Fall heißt das, sobald ein Fahrzeug aus der Ruppiner Chaussee kommt und seine Freigabe am Knotenpunkt anfordert, erhält bei Freigabe des Kfz-Verkehrs auch der Fußverkehr über die Heiligenseestraße grün. Um diesen gesichert über die gesamte Fahrbahn zu führen sind 20 Sekunden nötig. Zusätzlich sind Schutzzeiten einzuhalten, um sicherzustellen, dass bei Grünbeginn für den Fußgänger alle Fahrzeuge den Kreuzungsbereich verlassen haben und bei Grünende auch diejenigen die Fahrbahn sicher überqueren können, die in letzter Grünsekunde die Fahrbahn betreten haben. Insgesamt ist somit eine Unterbrechung des Dauergrüns für die Hauptrichtung je nach Tageszeit von 32 bis 41 Sekunden erforderlich. Fordert der Radverkehr aus Richtung Heiligenseestraße in Richtung Ruppiner Chaussee eine Freigabe an, erhält dieser zusätzlich zu dem Verkehr aus der Ruppiner Chaussee und den Fußgänger über die Heiligenseestraße seine Freigabe. Somit ist dann, inklusive aller Querungs- und Schutzzeiten, eine Unterbrechung von 40 bis 50 Sekunden je nach Tageszeit erforderlich.

Fordert lediglich ein Fahrzeug in der Ruppiner Chaussee seine Freigabe an und es ist kein Fußverkehr vorhanden, kann es natürlich auf die in Hauptrichtung wartenden Verkehrsteilnehmer so wirken, als wäre die Grünphase der Nebenrichtung zu lang. Da aber, wie beschrieben, auch immer der Fußverkehr berücksichtigt werden muss, ist eine kürzere Freigabe für die Nebenrichtung nicht möglich.

Da die LSA grundsätzlich die Freigabe der Hauptrichtung nur bei Anforderung einer Nebenrichtung unterbricht, sehe ich an dieser Stelle keine Möglichkeit der Optimierung. Die etwas träge wirkende Schaltung resultiert aus einer Alternativplansteuerung, wie sie früher noch üblich war. Sollte die LSA aufgrund erforderlicher Maßnahmen wie beispielsweise einer ÖPNV-Beschleunigung oder einer baulichen Änderung angepasst werden, wird die Steuerung der LSA überarbeitet, so dass die LSA dann flexibler und schneller reagieren kann. Da die LSA aktuell ihre Hauptaufgabe der Verkehrssicherung erfüllt und keine übermäßigen Stauerscheinungen auftreten, kann ich einer Änderung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zustimmen.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0259/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank BalzerSebastian Maack

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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