Auszug - Diskretionsräume Polizei
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 zur Drucksache Nr. 00200/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, den Eingangsbereich der Polizeiwache Nordgraben zeitnah mit Diskretionsräumen zur Aufgabe von Anzeigen etc. einzurichten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Prüfung gebeten, ob die Einrichtung von Diskretionsräumen in der Polizeiwache Nordgraben möglich wäre.
Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:
„Die hierfür notwendigen Baumaßnahmen sind wegen statischer Hindernisse und der notwendigen Belassung von Fluchtwegen nicht möglich. Ersatzweise ist beabsichtigt, in einem bisher ungenutzten Gewahrsamsraum einen weiteren Vernehmungsraum einzurichten, der zusätzlich zu den im Wachbereich bereits vorhandenen Räumlichkeiten genutzt werden kann, Die Mittel dafür stehen bereits zur Verfügung; der genaue Ausführungstermin für die Bauarbeiten steht derzeit noch nicht fest. Darüber hinaus ist aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes grundsätzlich sichergestellt, dass Anzeigenaufnahmen und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten stets unter dem Ausschluss Unbeteiligter erfolgen“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0200/XX als erledigt zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank BalzerSebastian Maack BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme |
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