Auszug - Temporäre Beschilderung anlässlich der Umleitung der Buslinie 125
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Frage an das Bezirksamt:
Wie wird die temporäre Beschilderung mit über 90 Verkehrszeichen an ca. 60 fest eingelassenen Masten begründet, die anlässlich der Umleitung der Buslinie 125 ab 11.09.17, zunächst über Fürstendamm/Markgrafenstraße und später auf die Wiltinger Straße/Markgrafenstraße, verlegt wurde zur Einschränkungen des zulässigen Gesamtgewichts auf 7,5 T und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h, eingerichtet wurden, wenn gleichzeitig eine Ausnahme für 26 T schwere BVG Busse zugelassen wurde und eine Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei nicht angefordert wurde?
Beantwortung: Frau BzStR’in Schultze-Berndt |
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