Auszug - Kurzzeitpflegeplätze dringend erforderlich  

 
 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 06.11.2017, 17:00 Uhr, Raum 338
0438/XX-01 Kurzzeitpflegeplätze dringend erforderlich
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0438/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.06.2017 - Drucksache Nr. 0438/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die dringend benötigten Kurzzeitpflegeplätze auch in Pflegeheimen und –residenzen zugelassen werden, so wie es bereits in allen anderen Bundesländern der Fall ist, und falls nötig entsprechende Finanzierungsmodelle geschaffen werden.

 

Die in Berlin ansässigen Pflegeeinrichtungen haben sich schon lange dafür ausgesprochen, leerstehende Zimmer/Betten für Kurzzeitpflegeplätze bereit zu stellen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Angesichts der schwierigen Situation in der Kurzzeitpflege hatte das Bezirksamt bereits vor dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aufgefordert, dringend benötigte Kurzzeitpflegeplätze auch in Pflegeheimen und Pflegeresidenzen zuzulassen. Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung daher gerne aufgegriffen, um unter Hinweis auf diese Empfehlung die zuständige Senatsverwaltung erneut um eine entsprechende Initiative zur Verbesserung der Situation aufzufordern.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat wie folgt geantwortet:

 

„…Mir ist die angespannte Situation in der Kurzzeitpflege im Land Berlin bekannt.

 

Der zuständige Fachbereich hat zu Lösungsansätzen ein Gutachten erstellen lassen und arbeitet in einer bundesweiten Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die solitäre Kurzzeitpflege mit. Erst im Juni fand ein weiteres Gespräch der Arbeitsgruppe mit dem Bundespflegebeauftragten statt und zwischenzeitlich wurde vom Bundesministerium für Gesundheit ein neues Forschungsprojekt zur solitären Kurzzeitpflege in Auftrag gegeben. Im Focus der Forschung stehen Kurzzeitpflegegäste in der Krankenhausnachsorge.

 

Durch Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser werden Patienten immer frühzeitiger entlassen. Dadurch ist der Bedarf an Kurzzeitpflege erheblich gestiegen, bei der ressourcenintensive medizinische Behandlungspflege erforderlich ist.

 

Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege stehen nicht im Focus der aktuellen Diskurse und Forschungen, da diese relativ unproblematisch in der Umsetzung sind. Hierfür besteht – auch in Berlin – die Möglichkeit der befristeten Unterbringung, Betreuung und Pflege in Pflegeheimen. Allerdings sind diese Möglichkeiten nicht so bekannt. Nach wie vor können und werden die Plätze der Berliner Kurzzeitpflegeeinrichtungen auch von Pflegebedürftigen belegt, die Verhinderungspflege benötigen. Ein ernst zu nehmender Grund dafür ist, dass die Menschen weiter in der eigenen Häuslichkeit leben wollen und eine kurzzeitige wie dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim nicht wünschen.

 

Angesichts der geschilderten Sachlage bitte ich um Verständnis, dass die Senatsverwaltung nach wie vor fachlich keine eingestreute Kurzzeitpflege befürwortet und sich stattdessen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflegeeinrichtungen einsetzt.

 

Hier wird aber geprüft, ob die bestehenden Möglichkeiten der Urlaubs- und Verhinderungspflegen in Pflegeheimen, z.B. durch die Pflegestützpunkte und weitere Beratungsstrukturen, noch stärker vermittelt werden können.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0438/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales

 
 

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