Auszug - Vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren bei den Kosten der Unterkunft (KDU)  

 
 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 06.11.2017, 17:00 Uhr, Raum 338
0349/XX-01 Vorübergehende Aussetzung von Kostensenkungsverfahren bei den Kosten der Unterkunft (KDU)
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0349/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2017 - Drucksache Nr. 0349/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Ausführungsvorschriften im Bereich der Kosten der Unterkunft so geändert werden, dass ab sofort und bis zum in Kraft treten der neuen AV Wohnen mit neuen Richtwerten durch die Jobcenter ein Moratorium erlassen werden kann und sich gegenüber dem Jobcenter Reinickendorf für ein solches Moratorium zu verwenden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit der Bitte um Schaffung der Voraussetzungen für ein Moratorium gewandt. Diese hat dem Bezirksamt folgende Antwort gegeben:

 

„[…] Das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf angesichts der voraussichtlich zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen AV-Wohnen, die Einleitung weiterer Kostensenkungsverfahren sowie kostensenkender Maßnahmen einschließlich Wohnungsumzüge zu vermeiden, wird von der Senatssozialverwaltung ausdrücklich befürwortet. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist es für Betroffene sehr schwierig, angemessenen Wohnraum zu finden.

 

Frau Senatorin Breitenbach hat sich in diesem Sinne jüngst in Abstimmung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg in einem Schreiben an die Geschäftsführungen der Berliner Jobcenter, die bezirklichen Sozialämter sowie das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten gewandt.

 

Ziel der AV-Wohnen ist es, die soziale Mischung in den Kiezen zu erhalten und den Verbleib der leistungsberechtigten Personen in ihren Wohnungen zu ermöglichen. Wohnraumerhalt ist die beste Prävention zu Vermeidung von Wohnungslosigkeit.

 

Die Berechnung der Richtwerte wird auf Grundlage des am 19. Mai 2017 veröffentlichten Mietspiegels unter Einbeziehung der mittleren Wohnlagen erfolgen. Die dort verzeichneten Preissprünge in der Mietentwicklung sind erheblich und werden daher auch zu einer nicht unwesentlichen Erhöhung der Richtwerte führen. Realistische Mietpreiswerte bei der Neuanmietung von Wohnraum sollen einer weiteren Segregation entgegenwirken.

 

Zudem ist beabsichtigt, die Härte- und Sonderfalltatbestände fortzuführen und ggf. um weitere wesentliche soziale Bezüge zu ergänzen. Die Neuanmietungszuschläge bei erforderlichem Umzug sowie für wohnungslose Personen sollen voraussichtlich fortgeführt und die Wirtschaftlichkeitsberechnung großzügiger gestaltet werden, um Umzüge und Folgekosten zu vermeiden.

 

Vor dem Hintergrund der skizzierten Eckpunkte und Ziele sowie zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes bitte ich Sie, bis zum Inkrafttreten der neuen AV Wohnen die Ihrem Amt für Soziales schon jetzt mit der AV-Wohnen zur Verfügung stehenden Spielräume zu nutzen und vor Einleitung von kostensenkenden Maßnahmen sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere das Vorliegen etwaiger Härtefalltatbestände und die wirtschaftliche Betrachtung der Folgekosten, die mit einem etwaigen Umzug verbunden wären. […]“

In dem von der Senatsverwaltung angesprochenen Schreiben der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales an die Jobcenter von Berlin zur Neufassung der AV Wohnen wird die Zielsetzung der Überarbeitung der AV Wohnen angesprochen und wörtlich ausgeführt:

 

[…] In Abstimmung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit bitte ich Sie vor dem Hintergrund der skizzierten Eckpunkte und Ziele sowie zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes bis zum Inkrafttreten der neuen AV Wohnen, die Ihnen schon jetzt mit der AV Wohnen zur Verfügung stehenden Spielräume zu nutzen und vor der Einleitung von kostensenkenden Maßnahmen und Verfahren sorgfältig zu prüfen.“

 

Das Bezirksamt hat das Jobcenter Reinickendorf über die Initiative für ein Moratorium gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung informiert und auch eine pauschale Vorwegnahme der zu erwartenden Erhöhung der Richtwerte in das Gespräch gebracht. Das Jobcenter hat wie folgt geantwortet:

 

„[…] mit dem Schreiben der Senatorin vom 24.08.17 wurde den Berliner JC die Neufassung der AV-Wohnen zum 01.01.18 und damit eine nicht unwesentliche Erhöhung der Richtwerte angekündigt. In diesem Zusammenhang wurden die JC gebeten, bis zum Inkrafttreten der neuen AV-Wohnen die bereits jetzt zur Verfügung stehenden Spielräume zu nutzen und vor Einleitung von kostensenkenden Verfahren sorgfältig zu prüfen. Eine konkrete Regelung zur „pauschalen Vorwegnahme der Erhöhung der Richtwerte auf der Grundlage des aktuellen Mietspiegels“ wurde mit diesem Schreiben nicht getroffen.

 

Selbstverständlich erfolgt durch den Leistungsbereich vor Einleitung von Kostensenkungsverfahren immer auch eine sorgfältige Prüfung und die Ausübung der zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume nach den Richtlinien der derzeitig gültigen AV-Wohnen.

 

Aufgrund des Schreibens der Senatorin wurden die Mitarbeiter*innen des Leistungsbereichs von den Bereichs Leitern über die zu erwartende Neufassung der AV-Wohnen und die Erhöhung der Richtwerte informiert und dahingehend sensibilisiert, diese Information in die zukünftigen Entscheidungen über die Notwendigkeit von Kostensenkungsverfahren im Rahmen der Möglichkeiten des pflichtgemäßen Ermessens einfließen zu lassen.

 

Eine pauschale Vorwegnahme der Richtwerterhöhung ist allerdings ohne eine direkte Weisung durch die Senatsverwaltung nicht möglich.“

 

Das Bezirksamt bedauert, dass durch die zuständige Senatsverwaltung keine generelle Regelung für Kostensenkungsverfahren bis zur Neufassung der AV Wohnen getroffen worden ist.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0349/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer             Uwe Brockhausen

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

 
 

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