Auszug - Betrieb der Jugendverkehrsschulen dauerhaft sichern  

 
 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 06.11.2017, 17:00 Uhr, Raum 338
0188/XX-01 Betrieb der Jugendverkehrsschulen dauerhaft sichern
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0188/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.03.2017 - Drucksache Nr. 0188/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, den Betrieb der Jugendverkehrsschulen dauerhaft zu sichern.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Die Jugendverkehrsschulen sind neben den Jugendkunst- und Gartenarbeitsschulen als außerschulische Lernorte im Berliner Schulgesetz unter § 124a aufgeführt. Damit sind die Jugendverkehrsschulen als Bildungsaufgabe unter Absatz (3) folgendermaßen festgehalten:

 

„Die Jugendverkehrsschulen haben die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zu eröffnen. Die Jugendverkehrsschulen unterbreiten unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote und kooperieren mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit der Polizei und mit Trägern der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung entwickelt gemeinsame Qualitätsstandards für die Jugendverkehrs-schulen.“

Der Bezirk Reinickendorf verfügt über 2 Jugendverkehrsschulen, davon eine in Reinickendorf-Ost in der Aroser Allee und eine im Märkischen Viertel im Senftenberger Ring.

Die Zuständigkeit für die Jugendverkehrsschulen wurde Anfang dieses Jahres vom Jugendamt ans Schul- und Sportamt übertragen. Dafür wurde aus der Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport eine Stelle geschaffen. Die Mitarbeiterin koordiniert und organisiert die Arbeit vor Ort, arbeitet hierbei eng mit den für die Radfahrausbildung Beteiligten, wie mit der Polizei, dem Träger Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB), den Schulen und dem Schulberater für Verkehrserziehung zusammen.

 

Die aktuellen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 10:00 bis 16:00 Uhr. Die derzeitige Personalausstattung lässt keine Erweiterung der Öffnungszeiten zu.

Es ist vorgesehen, ab 2018 eine weitere Stelle einzurichten, die auch für die Erweiterung der Öffnungszeiten am Nachmittag und an den Wochenenden genutzt werden soll.

Das Jobcenter bewilligte vom 01.05. bis 30.11.2017 bei einer 5 Tage Woche für jede Jugendverkehrsschule leider nur 3 MAE-Kräfte mit jeweils 6 Stunden sowie einen Betreuer mit 2,5 Std pro Tag.

 

Die Lehrkräfte werden jährlich zum Schuljahresbeginn durch die regionale Fortbildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom Schulberater für Verkehrserziehung in einer der beiden JVS in Reinickendorf geschult. Weiterer Fortbildungsbedarf kann nach Anforderung als schulinterne Fortbildung erfolgen. Angebote zu weiteren Themen der Verkehrserziehung erhalten die für Verkehrserziehung beauftragten Lehrkräfte der Schulen in den halbjährlichen Regionalkonferenzen der regionalen Fortbildung.

In Zusammenhang mit dem Berliner Radwegeprogramm ist es vorgesehen, die Verkehrsflächen der beiden Jugendverkehrsschulen zu sanieren. Dafür stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 99.000,00 € pro Standort zur Verfügung.

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0188/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss

 
 

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