Auszug - Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin vertagt am: 17.09.2012, 27.02.2013, 02.05.2013 und 30.10.2013 hierzu: Beratung von Änderungsanträgen der Fraktionen  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 27.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0001/XIX Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Bündnis 90/Die Grünen/PiratenBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Mazatis fragt nach, ob neben den von der SPD-Fraktion eingereichten Änderungsanträ-gen weitere anderer Fraktionen vorliegen, da ihm diesbezüglich bisher nichts zugegangen sei

Herr Mazatis fragt nach, ob neben den von der SPD-Fraktion eingereichten Änderungsanträgen weitere anderer Fraktionen vorliegen, da ihm diesbezüglich bisher nichts zugegangen sei.

 

Herr Huhn erklärt im Hinblick auf die Stellungnahme des Rechtsamtes zu den Themen „Tonprotokolle / Live-Stream (Drucksache Nr. 0229/XIX-21)“ vom 15.11.2013, dass seitens seiner Fraktion Fragen bestehen, die vor Einreichung von Formulierungsvorschlägen zu klären seien. Auch die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten, die ihrerseits angekündigt wurde, stehe noch aus.

 

Im Anschluss daran nimmt Herr Wüpper Stellung zum Schreiben der Datenschutzbeauftragten vom 18.11.2013 und erklärt, dass Frau Draack ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses signalisiert habe.

 

Herr Westerkamp beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Datenschutzbeauftragte zur nächsten Sitzung des Ausschusses einzuladen.

 

Anschließend schlägt Herr Collé vor, die Abstimmung über die Geschäftsordnung (TOP 3.1) ans Ende der Tagesordnung zu setzen, damit ggf. beschlossene Änderungen einfließen können. Er zeigt sich irritiert, dass keine Änderungsvorschläge zur Geschäftsordnung von anderen Fraktionen eingereicht wurden. Herr Collé stimmt zu, dass das Thema „Tonprotokolle“ noch nicht abgeschlossen werden könne, da die Datenschutzbeauftragte hierzu noch Stellung nehmen müsse. Im Hinblick auf die Thematik „Live-Stream“ weist er auf die bereits von Herrn Koch in der letzten Sitzung dargelegte Dringlichkeit eines Beschlusses hin, damit das Bezirksamt tätig werden könne. Daher spricht sich Herr Collé dafür aus, zeitnah eine weitere Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses durchzuführen.

 

§ 39              Verhandlungsbericht, Niederschrift

 

Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion:

 

(2)              Der / Die Vorsteher / Vorsteherin lässt die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen. Die Tonaufnahmen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung sind öffentlich zugänglich zu machen, soweit es sich um öffentliche Sitzungen gemäß § 31 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung handelt.

 

Danach geht Herr Westerkamp auf die vorstehend genannte Änderung ein und schlägt vor, den zweiten Satz zu streichen. Er begründet dieses Anliegen mit dem bisher praktizierten Verfahren, welches die vollständige Aufzeichnung der BVV-Sitzungen vorsehe. Alle während der BVV-Sitzung zu Wort kommenden Rednerinnen und Redner seien gewählte Repräsentanten. Eine Ausnahme stellen Bürgerinnen und Bürger dar, die im Rahmen der Einwohnerfragestunde ihre Fragen vortragen, welche jedoch bereits vorher schriftlich vorliegen. Daher könne seiner Ansicht nach nur bei einer evtl. Zusatzfrage die Möglichkeit des Verneinens der Aufzeichnung des Redebeitrages in Betracht kommen, so Herr Westerkamp. Aus Gründen der Einfachheit sollte daher auf den zweiten Satz verzichtet werden.

 

Herr Dr. Lühmann weist darauf hin, dass das Wort „Sitzungsteilnehmer“ falsch gewählt sei, da dieses auch Bezirksverordnete und Bezirksamtsmitglieder einschließe. Im Bezug auf die Aufzeichnung der Einwohneranfragen werde durch den Vorsteher zu Beginn der Sitzung darauf hingewiesen, dass eine Aufzeichnung erfolge und Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit haben, dieser zu widersprechen.

 

Herr Collé legt dar, aus welchen Gründen der in Rede stehende Satz in den Formulierungsvorschlag eingeflossen sei und verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Rechtsamtes. Er bittet Herrn Wüpper darzulegen, ob die evtl. Streichung des Satzes als problematisch erachtet werde.

 

Da die Änderungsanträge der SPD-Fraktion Herrn Wüpper nicht vorab zugeleitet wurden, sieht er sich außer Stande, ad hoc einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten.

 

Herr Koch wirft die Frage auf, ob eine Regelung der Handhabung der Einwohneranfrage im Bezug auf die technische Aufzeichnung in der Geschäftsordnung erforderlich sei. Er schlägt vor, die Fragesteller bereits im Rahmen der Eingangsbestätigung zu informieren, dass eine Tonaufzeichnung erfolge und hier die Möglichkeit einzuräumen, einer Aufzeichnung ggf. zu widersprechen.

 

Herr Mazatis schlägt diesbezüglich vor, eine Änderung des § 49 – Einwohnerfragestunde – vorzunehmen.

 

Herr Dr. Lühmann weist im Anschluss darauf hin, dass der von Herrn Koch unterbreitete Vorschlag der Information der Einwohner hinsichtlich der technischen Aufzeichnung bereits erfolgt und bittet Frau Bozic um Wiedergabe der in der Eingangsbestätigung enthaltenen Formulierung, die sie aus ihrer Erinnerung heraus wiedergibt.

 

Herr Huhn weist auf den Aspekt einer evtl. zukünftigen Veröffentlichung bzw. öffentlichen Zugänglichkeit der Sitzungsprotokolle hin, der mit der genannten Formulierung noch nicht abgedeckt sei und benennt Möglichkeiten, wie sichergestellt werden könne, dass der Hinweis auf die technische Aufzeichnung durch die fragestellenden Einwohner zur Kenntnis genommen worden sei. Eine Möglichkeit könne beispielsweise die Einführung einer Lesebestätigung bei per E-Mail eingereichten Fragen und übersandten Eingangsbestätigungen sein, so Herr Huhn.

 

Herr Wüpper teilt mit, dass die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben sei; Ausnahmen seien möglich, wenn die Umstände dies erfordern. Da die Einwohneranfragen vorab schriftlich einzureichen seien, verfüge der Fragesteller über ausreichend Zeit, der Aufzeichnung auch schriftlich zuzustimmen. Im Rahmen der Diskussionen um das E-Government-Gesetz werde zurzeit debattiert, ob eine mögliche Alternative zur Schriftform die Verwendung einer qualifizierter elektronischer Signatur sei, über die jedoch die Wenigsten verfügen.

 

Danach legt Herr Dr. Lühmann das zurzeit praktizierte Verfahren der Aufzeichnung und Aufbewahrung von BVV-Tonprotokollen dar und weist darauf hin, dass interessierte Bürgerinnen und Bürgern jederzeit die Möglichkeit haben, diese Protokolle im BVV-Büro einzuhören. Daher könne er nicht nachvollziehen, in welche Richtung der letzte Satz des Formulierungsvorschlages ziele.

 

Herr Collé erklärt hierzu, dass die Veröffentlichung der Tonprotokolle auf den Seiten des Allris-Bürgerinformationssystems angestrebt werden müsse. Es bestehe jedoch keine Notwendigkeit in der Geschäftsordnung zu regeln, in welcher Form eine Veröffentlichung zu erfolgen habe.

 

Nach einer weiteren Diskussion über die Aufbewahrungsfristen und die dann erforderliche Abgabe der Tonprotokolle an das Landesarchiv erklärt Herr Collé, den vorgeschlagenen Änderungsantrag (Streichung des zweiten Satzes) für seine Fraktion übernehmen zu wollen.

 

Im Anschluss daran lässt Herr Mazatis über folgenden Antrag abstimmen:

 

Der / Die Vorsteher / Vorsteherin lässt die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung auf Tonträger aufnehmen. Die Tonaufnahmen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung sind öffentlich zugänglich zu machen, soweit es sich um öffentliche Sitzungen gemäß § 31 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung handelt.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen              (Drs. Nr. 0593/XIX)

 

 

§ 20 - Verfahren in den Ausschüssen -

 

Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion:

 

(6)              Der / Die Vorsteher / Vorsteherin lässt die Sitzungen der Ausschüsse auf Tonträger aufnehmen. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Tonaufnahme, so ist die Aufzeichnung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen. Die Tonaufnahmen von Ausschusssitzungen sind jedem Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung sowie dem Bezirksamt auf Verlangen zugänglich zu machen. Die Tonträger sind bis zum Ende der folgenden Wahlperiode aufzubewahren.

 

Herr Westerkamp begründet, weshalb das Wort „Sitzungsteilnehmer“ spezifischer formuliert werden müsse. Ein Widerspruchsrecht sollte nur Gästen eingeräumt werden.

 

Herr Dr. Lühmann benennt diejenigen, denen das Widerspruchsrecht seiner Ansicht nach eingeräumt werden müsse. Dies seien Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes. Er schlägt vor, den Satz wie folgt zu formulieren: „Widerspricht ein Sitzungsteilnehmer, der nicht Mitglied des Ausschusses ist, …“

 

Herr Wüpper schlägt vor, nach dem Wort „Sitzungsteilnehmer“ eine Klammer mit dem Inhalt „Einwohner“ und „Bezirksamtsmitarbeiter“ einzufügen.

 

Herr Huhn plädiert für die von Herrn Dr. Lühmann vorgebrachte Formulierung. Des Weiteren spricht er an, dass der Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion nicht mehr die Tatsache aufgreife, dass die tontechnische Aufzeichnung der Ausschusssitzungen nur zur Protokollerstellung erfolge. Es werde stattdessen vorgesehen, dass die Aufzeichnungen zugänglich und bis zum Ende der folgenden Wahlperiode aufzubewahren und anschließend ans Landesarchiv abzugeben seien.

 

Herr Koch gibt zu bedenken, dass auch solche Bezirksverordnete an einer Ausschusssitzung teilnehmen, die nicht Mitglieder des Ausschusses seien und das Wort ergreifen. Dieser Fall wäre durch die bisher vorgetragenen Regelungsvorschläge nicht abgedeckt. Außerdem plädiert Herr Koch dafür, Mitglieder des Bezirksamtes in den Status von Ausschussmitgliedern zu erheben und begründet dieses Ansinnen.

 

Danach schlägt Herr Dr. Lühmann vor, die Mitglieder des Ausschusses zu definieren. Dies seien Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Mitglieder des Bezirksamtes. Alle diejenigen, die nicht zu dieser Gruppe gehören, sollten einer Aufzeichnung widersprechen können.

 

Hinsichtlich nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fragt Herr Huhn bei Herrn Wüpper nach, ob Bürgerinnen und Bürger aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes die Möglichkeit haben, auch Aufzeichnungen solcher Ausschusssitzungen einzuhören.

 

Herr Wüpper erklärt, dass im Bezug auf nichtöffentliche Ausschusssitzungen keine allgemein zugänglichen Aufzeichnungen zu fertigen seien. Dass eine Aufzeichnung für die Fertigung des Protokolls erfolge, sei davon unabhängig.

 

Herr Collé erklärt, dass der Entwurf nicht beinhalte, die öffentliche Zugänglichkeit der Aufzeichnungen zu ermöglichen, sondern die Zugänglichkeit für Bezirksamt und Bezirksverordnete vorzusehen. Das Abschalten der Aufzeichnung, wenn etwas außerhalb des Protokolls mitgeteilt werden solle, sei auch weiterhin möglich.

 

Nachfolgend fragt Herr Huhn bezugnehmend auf das Informationsfreiheitsgesetz nach, ob die Aufzeichnungen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen tatsächlich nicht der Öffentlichkeit zugänglich seien.

 

Herr Wüpper geht auf das Verfahren zu Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz anhand eines Beispiels ein und erläutert, aus welchen Gründen eine Differenzierung des Inhalts der Aufzeichnung einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung erfolgen müsse, wenn von Bürgerinnen und Bürgern Einsichtnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz begehrt werde.

 

Herr Dr. Lühmann weist im Hinblick auf den letzten Satz des Formulierungsvorschlages darauf hin, dass dieser im Widerspruch zu dem bisher praktizierten Verfahren stehe. Des Weiteren erklärt er, dass die Datenschutzbeauftragte der Inbetriebnahme der Aufzeichnungssoftware nur zugestimmt habe unter der Bedingung, dass die Aufzeichnungen der Ausschusssitzungen als Hilfsmittel zu betrachten und nach Erstellung und Genehmigung des Protokolls zu löschen seien.

 

Frau Klünder spricht den Status des Jugendhilfeausschusses an und berichtet, dass bereits zu erkennen sei, dass dieser einer Speicherung des Aufzeichnung über die Frist bis zur Genehmigung eines Protokolls hinaus, nicht zustimmen werde. Sie wirft die Frage auf, ob der Jugendhilfeausschuss aufgrund seines Sonderstatus der Geschäftsordnung widersprechen könne, wenn diese eine andere Regelung vorsehe.

 

Herr Koch geht im Bezug auf den Redebeitrag von Frau Klünder auf die Schaffung einer Sonderregelung ein, die vorsehen könnte, dass beispielsweise neben Gästen einer Ausschusssitzung auch die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von der Möglichkeit des Widerspruchs hinsichtlich der tontechnischen Aufzeichnung Gebrauch machen können. Die Aufbewahrung von Tonprotokollen der Ausschusssitzungen erachtet Herr Koch nicht als problematisch, wenn dem in Rede stehenden Personenkreis das Widerspruchsrecht im Hinblick auf die Aufzeichnung zustehe.

 

Herr Wüpper erläutert anschließend die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Dieser bestehe aus Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und beratenden Mitgliedern. Danach schlägt er rückblickend auf die Diskussion um die Definition von Sitzungsteilnehmern vor, den Kreis derjenigen, die einer Aufzeichnung nicht widersprechen können, zu bestimmen. Dies seien Ausschussmitglieder, Stellvertreter, Bürgerdeputierte, BVV-Mitglieder, BA-Mitglieder.

 

Herr Huhn schlägt vor, den Jugendhilfeausschuss um ein Meinungsbild zu der soeben geführten Diskussion zu bitten und die weitere Beratung des Änderungsantrages zum § 20 zu vertagen.

 

Herr Westerkamp spricht sich abschließend für die Aufbewahrung der Tonprotokolle der Ausschusssitzungen aus.

 

Nachfolgend erklärt sich Herr Collé bereit, den Formulierungsvorschlag zu überarbeiten und diesen der Datenschutzbeauftragten, dem Rechtsamt sowie der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und den Fraktionen zukommen lassen zu wollen.

 

Herr Koch gibt zu bedenken, dass vor einer Beteiligung des Jugendhilfeausschusses zu klären sei, ob für diesen die Regelungen der Geschäftsordnung der BVV gelten. Erst im Falle der Bejahung sei dieser dann um seine Meinung zu bitten.

 

Herr F. Marten ergänzt, dass zusätzlich geprüft werden müsse, ob der Jugendhilfeausschuss sich ggf. eine eigene Geschäftsordnung geben müsse.

 

Herr Wüpper merkt an, dass er den Fraktionen seine Formulierungsvorschläge über das BVV-Büro zuleiten werde.

 

 

§ 31 a - Live-Stream der BVV-Sitzung -

 

Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion:

 

(1)               Der / Die Vorsteher / Vorsteherin überträgt die öffentlichen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung zeitgleich per Video/-Audio-Stream in das Internet. Für die Bildübertragung wird das Redepult und der Präsidiumstisch, ohne weitere Personen, als fester Bildausschnitt festgelegt, für die Tonaufzeichnung wird das Signal der Mikrofonanlage verwendet. Widerspricht ein/e Sitzungsteilnehmer/in der Übertragung ihrer/seiner Wortbeiträge, so ist die Übertragung für die Dauer der Wortbeiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen.

 

(2)              Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte sind vor Beginn der Sitzung durch den / die Vorsteher / Vorsteherin zu genehmigen und die Sitzungsteilnehmer/innen über Art, Umfang und beabsichtigte Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Über die Genehmigung ist auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Fünftel der Bezirksverordneten abzustimmen.

 

Herr Dr. Lühmann erklärt, weshalb er die Formulierung des letzten Satzes des Absatzes 1 als problematisch erachtet. Wenn ein Redner der Übertragung per Live-Stream widerspreche, müssen seiner Ansicht nach sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen für die Dauer des Redebeitrages unterbrochen werden. Er schlägt daher vor, das Wort „Wortbeiträge“ durch „Beiträge“ zu ersetzen.

 

Herr Collé stimmt diesem Änderungsvorschlag für die antragstellende Fraktion zu.

 

Im Bezug auf die Ausrichtung der einzusetzenden Kamera erinnert Herr Huhn an den bestehenden Konsens, nur das Rednerpult aufnehmen zu wollen. Des Weiteren richtet er die Frage an die SPD-Fraktion, ob ggf. über die Speicherung der Übertragung nachgedacht wurde.

 

Herr Collé zeigt sich offen im Hinblick auf eine Speicherung der Bildübertragungen. Die Speicherung der Tonaufzeichnung sei ohnehin durch die eingesetzte Aufnahmesoftware gegeben.

 

Da Situationen existieren, die außerhalb des festgelegten Bildausschnitts stattfinden (z. B. Rede des Alterspräsidenten, Ernennungen von Bezirksamtsmitgliedern), schlägt Herr Koch vor, eine zweite Kamera einzusetzen, die - wenn das Rednerpult aufgrund anderweitiger Ereignisse unbesetzt bleibt - den BVV-Saal von hinten in der Totale, ausschließlich des Zuschauerbereiches, zeige. Eine Umschaltung könne dann durch die Schriftführer der BVV ausgelöst werden.

 

Herr Dr. Lühmann rät davon ab, die technische Umsetzung in der Geschäftsordnung regeln zu wollen. Eine Festlegung der Kameraausschnitte in der Satzung sei unnötig. Den Vorschlag von Herrn Koch unterstütze er jedoch, hält Herr Dr. Lühmann fest.

 

Herr Wüpper gibt zu bedenken, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Erfassung der Kamera ausgeschlossen werden müssen.

 

Herr Dr. Lühmann unterbreitet im Bezug auf Satz 2 einen Formulierungsvorschlag, der nach der Erörterung durch alle Anwesenden übernommen wird.

 

Im Anschluss daran lässt Herr Mazatis über folgenden Antrag abstimmen:

 

(1)              Der / Die Vorsteher / Vorsteherin überträgt die öffentlichen Sitzungen der Bezirksver-ordnetenversammlung zeitgleich per Video-/Audio-Stream in das Internet. Für die Bildübertragung wird ein Ausschnitt festgelegt, der den Zuschauerbereich und die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes ausschließt, für die Tonaufzeichnung wird das Signal der Mikrofonanlage verwendet. Widerspricht ein / eine Sitzungsteilnehmer / Sitzungsteilnehmerin der Übertragung seiner / ihrer Beiträge, so ist die Übertragung für die Dauer der Beiträge der entsprechenden Person zu unterbrechen.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen              (Drs. Nr. 0594/XIX)

 

Danach erfolgt eine Debatte über Absatz 2 des Änderungsvorschlages.

 

(2)              Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Filmübertragungen durch Dritte sind vor Beginn der Sitzung durch den / die Vorsteher / Vorsteherin zu genehmigen und die Sitzungsteilnehmer / Sitzungsteilnehmerinnen über Art, Umfang und beabsichtigte Verwendung der Aufnahme/n zu informieren. Über die Genehmigung ist auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Fünftel der Bezirksverordneten abzustimmen.

 

Hierzu bestehende Nachfragen werden von Herrn Collé beantwortet. Er weist aufgrund von Nachfragen darauf hin, dass mit der Aufnahme des letzten Satzes den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden solle, einer durch den Vorsteher erteilten Genehmigung widersprechen zu können. Die Intention des Satzes sei es nicht, jede durch den Vorsteher erteilte Genehmigung durch die Fraktionen bestätigen zu lassen.

 

Nachdem alle Fragen ausgeräumt sind, lässt Herr Mazatis über den vorstehend genannten Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen              (Drs. Nr. 0594/XIX)

 

 

§ 25 - Große Anfragen -

 

Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion:

 

(4)              An die Beantwortung der Großen Anfrage kann sich eine Beratung anschließen. Der Fragesteller erhält hierzu als erster das Wort. Wird die Große Anfrage von mehreren Fraktionen oder Bezirksverordneten gestellt, so soll die Redezeit der Fragesteller zusammen zunächst nicht mehr als 10 Minuten betragen.

 

Herr Collé erläutert den vorliegenden Kompromissvorschlag bezugnehmend auf die Diskussion in den vergangenen Sitzungen.

 

Herr Westerkamp legt anschließend dar, aus welchen Gründen er den Änderungsvorschlag ablehnt und geht dabei u. a. auf die Rechte der Fragesteller ein, die seiner Meinung nach aufgrund der vorgesehenen Verkürzung der Redezeit beschnitten werden.

 

Herr Koch gibt unabhängig von der zu fassenden Regelung zu bedenken, dass die aktuelle Formulierung des Absatzes 4 einer Konkretisierung bedarf, da bisher keine zufrieden stellende Vorschrift existiere. Er betrachtet es als unangemessen, dass diese Entscheidung dem dann amtierenden Vorsteher überlassen werden solle, insbesondere im Hinblick auf kritische Fälle.

 

Auch Herr Huhn erachtet eine Redezeitbeschränkung nicht als zielführend.

 

Im Laufe der folgenden Diskussion, in der die einzelnen Fraktionen ausführlich ihre Standpunkte darlegen, wird von Herrn Koch die Idee eingebracht, eine Kurzintervention von drei Minuten zuzulassen.

 

Aufgrund des Hinweises von Herrn Westerkamp, dass diese bereits im § 36 (9) geregelt sei, beschließend die Ausschussmitglieder, nichtsdestotrotz eine Erörterung in den Fraktionen anstoßen zu wollen.

 

Die weitere Beratung wird vertagt.

 

 

§ 28 a - Vorlagen zur Kenntnisnahme

 

Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion:

 

(1)              Jede / Jeder Bezirksverordnete kann eine mündliche Nachfrage in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt richten, die sich auf eine auf der Tagesordnung befindliche Vorlage zur Kenntnisnahme bezieht.

 

(2)              Mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme sind schriftlich, spätestens am Vortage der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis 09:00 Uhr bei dem / der Bezirksverordnetenvorsteher / Bezirksverordnetenvorsteherin einzureichen.

 

(3)              Der / Die Fragesteller / Fragestellerin wird beim Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes vom / von der Vorsteher / Vorsteherin aufgerufen und hat nur die von ihm / ihr eingebrachte Nachfrage vorzutragen.

Das Bezirksamt soll die Frage mündlich beantworten.

 

(4) An die Beantwortung der Nachfragen kann sich eine Beratung anschließen.

 

Herr Collé begründet den Formulierungsvorschlag seitens der antragstellenden Fraktion.

 

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU betrachten diesen Vorschlag kritisch. Während der Debatte wir diskutiert, ob und in welcher Form die Stellung von Mündlichen Anfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme möglich sei.

 

Herr F. Marten äußert, dass er dies durchaus für möglich erachte, wenn sich Mündliche Anfragen nur auf einen Teilaspekt von Vorlagen zur Kenntnisnahme beziehen.

 

Danach ergreift Herr Koch das Wort und trägt Argumente für die Schaffung einer solchen Regelung vor, indem er auf die Steigerung der Attraktivität und Lebendigkeit der Debatte für Zuschauerinnen und Zuschauer hinweist. Des Weiteren merkt er an, dass dieses Ziel auch mit der Umstellung der Tagesordnung (Einsortierung der Vorlagen zur Kenntnisnahme in den hinteren Teil der Tagesordnung) zu erreichen sei. In anderen Bezirksverordnetenversammlungen werde dies bereits praktiziert. Ggf. könne auch die Zahl der erlaubten Einreichung von Mündlichen Anfragen begrenzt werden, so Herr Koch. Problematisch erachte er, dass das Bezirksamt - im Falle der Stellungnahme einer Fraktion zu einer auf der Tagesordnung befindlichen Vorlage zur Kenntnisnahme - nicht antworten müsse. Dies laufe den höchsten Rechten der Bezirksverordnetenversammlung, Verwaltungshandeln zu kontrollieren und anzuregen, zuwider.

 

Da am heutigen Tage keine Einigkeit hergestellt werden kann und Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen vorhanden ist, wird die Beratung vertagt.

 

 

§ 27 - Mündliche Anfragen -

 

Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion:

 

(5)              Der / Die Fragesteller / Fragestellerin sowie andere Bezirksverordnete können Zusatzfragen stellen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen müssen. Zunächst hat der / die Fragesteller / Fragestellerin das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, anschließend ist eine weitere Nachfrage pro Fraktion und Einzelverordnetem möglich.

 

Herr Collé begründet den vorliegenden Formulierungsvorschlag und verweist auf die schriftliche Begründung.

 

Herr Westerkamp und Herr Huhn verneinen für ihre jeweiligen Fraktionen einen Änderungsbedarf im Hinblick auf die vorgeschlagene Änderung.

 

In der folgenden Diskussion werden das Verfahren bei Wortmeldungen und die Frage thematisiert, wie eine Entlastung des Vorstandes erreicht werden könne.

 

Herr Huhn meldet für seine Fraktion internen Abstimmungsbedarf an und bittet um Vertagung der Beratung.

 

Dem wird seitens der Ausschussmitglieder zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses beschließen einstimmig, die Beratung des Antrages - Drucksache Nr. 0001/XIX - zu vertagen.

 
 

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