Auszug - Unzuständigkeit von Ausschüssen  

 
 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.11.2013, 17:00 Uhr, Zi. 338
0566/XIX Unzuständigkeit von Ausschüssen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
 
Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 

Sachverhalt:

 

Es wird zusätzlich ein weiterer Absatz nach § 21 Absatz 2 in die GO eingefügt und die übrigen Absätze werden in der Nummerierung angepasst.

 

Inhalt des neuen § 21 Absatz 3:

 

Ist ein Ausschuss der Auffassung, dass eine Vorlage oder sonstige Angelegenheit, die ihm von der Bezirksverordnetenversammlung zur Befassung überwiesen worden ist, nicht in den Geschäftsbereich dieses Ausschusses fällt, kann sich der Ausschuss durch einstimmigen Beschluss für in der Sache unzuständig erklären. Dieser Beschluss ist dem federführenden Ausschuss mitzuteilen, anderenfalls ist er der Bezirksverordnetenversammlung zusammen mit etwaigen Beschlussempfehlungen von zuvor mitberatenden Ausschüssen mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung an die Bezirksverordnetenversammlung, ist die Drucksache entsprechend ihrem Inhalt zur erneuten Befassung in deren nächster Tagesordnung aufzunehmen.

 

 
 

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