Auszug - Datenschutz auf Krankenhausaufenthaltsbescheinigung  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 12.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0540/XIX Datenschutz auf Krankenhausaufenthaltsbescheinigung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt
Verfasser:Stephan Schmidt
Rainer Grimm
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Grimm begründet die Empfehlung seitens der Fraktionen

Herr Grimm begründet die Empfehlung seitens der Fraktionen. Er schlägt vor, das Thema Datenschutz auf Krankenhausaufenthaltsbescheinigungen auch im Krankenhausbeirat zu besprechen.

 

Auf die Nachfragen von Herrn Käber erläutert zunächst Herr Dr. Job die Ausstellung von Krankenhausaufenthaltsbescheinigungen im Dominikus-Krankenhaus. Es dürfen auf keinen Fall Diagnosen auf dieser Bescheinigung eingetragen werden. Herr Grimm erklärt, dass nur der Beginn und das Ende des Krankhausaufenthaltes sowie der Name der Klinik aus der Bescheinigung hervorgehen sollten. Ergänzend berichtet er über die Bescheinigung, die in der Charité verwendet wird.

 

Nach einer kurzen Diskussion, wie eine derartige Bescheinigung aussehen könnte, unterbreitet Herr Dr. Job den Vorschlag, dass diese Bescheinigung von der Verwaltung erstellt werden könnte. Er gibt Herrn Grimm recht, dass diese Bescheinigung nicht in den Stationen sondern in der Verwaltung erstellt werden müsste. Er werde das Thema im Dominikus-Krankenhaus aufgreifen.

 

Herr Merken schlägt vor, das Thema an den Datenschutzbeauftragten zu geben, da berlinweit eine Regelung getroffen werden sollte.

 

Herr BzStR Brockhausen nimmt die Anregung auf und wird die einzelnen Krankenhäuser in Reinickendorf anschreiben.

 

Herr Grimm sagt auf Bitten von Herrn BzStR Brockhausen zu, ihm das verwendete Formular seitens der Charité zukommen zu lassen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 0540/XIX -

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt  wird empfohlen, sich gegenüber den örtlichen Krankenhäusern dafür einzusetzen, dass auf der dem Patienten für seinen Arbeitgeber ausgehändigten Aufenthaltsbescheinigung nicht mehr die Station und die Fachabteilung, auf der die Behandlung stattfand, zu erkennen sind, da sonst Rückschlüsse auf das dem Datenschutz unterliegenden Krankheitsbild des Patienten gezogen werden könnten.

 

anzunehmen.

 
 

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