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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der 16. Sitzung vom 27.02.2018, der 18. Sitzung vom 16.04.2018 und der 19. Sitzung vom 20.08.2018 |
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Ö 3 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 3.1 |
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Illegalen Welpenhandel in Reinickendorf bekämpfen III |
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0820/XX |
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Ö 3.2 |
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Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen |
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0906/XX |
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Ö 3.3 |
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Parken im Frohnauer Zentrum 3 - Einhaltung der Parkregeln konsequent kontrollieren |
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0970/XX |
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Ö 3.4 |
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Frohnauer Pendelverkehr gestalten I |
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0974/XX |
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Ö 3.5 |
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Parken im Frohnauer Zentrum 5 - Innenring des Ludolfingerplatzes in Parkzone einbeziehen |
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0999/XX |
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Ö 3.6 |
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Kopftuchverbot für Berliner Schülerinnen |
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1031/XX |
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Ö 3.7 |
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Instandsetzung des Sportplatzes in der Invalidensiedlung |
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1042/XX |
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Ö 3.8 |
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Außenstellen der Polizei in Reinickendorf |
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1048/XX |
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Ö 3.9 |
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Kostenlose Sperrmüllabholung |
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1058/XX |
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Ö 3.10 |
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Beflaggung öffentlicher Plätze |
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1062/XX |
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Ö 3.11 |
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Brandbekämpfung und Lebensrettung in Reinickendorf |
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1206/XX |
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Ö 3.12 |
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Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen |
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1223/XX |
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VORLAGE |
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ALLRIS net RatsinformationBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. |
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04.07.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 13.17 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Überweisung an den Hauptausschuss (Federführung) sowie an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten (Mitberatung)
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
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20.08.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten |
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Ö 4.15 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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17.09.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten |
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Ö 3.12 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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19.09.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten |
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Ö 4.5 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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19.11.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten |
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Ö 3.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. in folgender geänderter Fassung: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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03.12.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 3.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. in folgender geänderter Fassung mit geänderter Überschrift: „Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim Jobcenter hinweisen“: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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09.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.8 - mit Änderungen in der BVV beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. in folgender geänderter Fassung mit geänderter Überschrift: „Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim Jobcenter hinweisen“: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Gemäß Konsensliste Annahme
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Ö 3.13 |
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Illegal entsorgten Bauschutt zügiger entfernen |
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1236/XX |
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Ö 4 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 5 |
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Verschiedenes |
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