Energiemanagement

Zentrales Energiemanagement

Der Bezirk Reinickendorf betreibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, die einen nicht unerheblichen Energieverbrauch verursachen. Im Rahmen des zentralen Energiemanagements wird dieser Energieverbrauch regelmäßig ausgewertet und gemäß Berliner Energiewendegesetz jährlich veröffentlicht.
Zentrale Aufgabe des Energiemanagements ist das strukturierte Erfassen und Analysieren von Strom- und Wärmeverbräuchen und der daraus resultierenden Kosten. Neben der Ableitung von investiven und nicht investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden und technischen Anlagen ist im Rahmen des Energiemanagements auch die Optimierung der technischen Systeme und des Nutzerverhaltens im laufenden Betrieb sicherzustellen, sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien unter den sich laufend ändernden technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen regelmäßig zu überprüfen.
Konsequent genutzt, ermöglicht das Energiemanagement die Senkung der Betriebskosten für Energie und trägt maßgeblich zu einer zielgerichteten Mittelverwendung bei. Es soll damit nicht zuletzt als Basis zur Entscheidung über Investitionen in den energetischen Zustand und Betrieb der bezirkseigenen Gebäude dienen.

Der Energiebeauftragte

Eine der Hauptaufgaben des Energiebeauftragten ist die zentrale Erfassung, Pflege und Auswertung der Energieverbrauchsdaten in einem entsprechenden datenbankbasierten Energiecontrolling-System (ECS). Das ECS dient als wichtiges Hilfsmittel für die Identifizierung von Einsparpotenzialen und Priorisierung von Maßnahmen, sowie für die Erfolgskontrolle von durchgeführten Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen, und es bildet die Grundlage für die von den Energiebeauftragten zu erstellenden Energieberichte. Die Energieberichte müssen in zusammengefasster Form mindestens Aussagen zur Entwicklung des Energieverbrauchs der letzten 5 Jahre (sowohl liegenschaftsweise, als auch differenziert nach Gebäudegruppen, sowie als Gesamtsumme), sowie der Energiekosten und der CO2-Emissionen (differenziert nach Gebäudegruppen und als Gesamtsumme) enthalten. Darüber hinaus können relevante Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiekosten dargestellt werden.

Die Verbrauchsdatenerfassung und –auswertung

Die Verbrauchsdaten aller Liegenschaften bzw. Gebäude sind mindestens jährlich zu erheben und müssen insbesondere Aussagen zur Entwicklung des Energieeinsatzes bzw. -verbrauchs und der Kohlendioxidemissionen sowohl des gesamten Gebäudebestandes als auch der einzelnen Liegenschaften bzw. Gebäude ermöglichen. (Perspektivisch sind auch für alle derzeit nicht separat erfassten Gebäude sowie für relevante Energieversorgungs-, -umwandlungs- und -verbrauchsanlagen entsprechende Unterzähler vorzusehen, um die Energieflüsse innerhalb zentral versorgter Liegenschaften nachvollziehen zu können.

Verbrauchsübersicht

  • Verbrauchsübersicht gesamt Energie 2010 bis 2018

    PDF-Dokument (325.6 kB)

  • Verbrauchsübersicht Wärme gesamt 2010 bis 2018

    PDF-Dokument (323.9 kB)

  • Verbrauchsübersicht Strom 2010 bis 2018

    PDF-Dokument (301.2 kB)
    Dokument: Bezirksamt Reinickendorf

  • Verbrauchsübersicht der Einzelliegenschaften 2016 bis 2018

    PDF-Dokument (105.3 kB)

Das Energiecontrollingsystem

Die Nutzung eines zentralen datenbankbasierten Energiecontrollingsystem (ECS) ist eine Grundvoraussetzung für ein zukunftsfähiges Energiemanagement. Vor dem Hintergrund des heutigen technischen Standards muss das ECS mit einer Schnittstelle zur automatisierten Übernahme elektronisch übermittelter Verbrauchsdaten (z.B. von fernauslesbaren Zähleinrichtungen) ausgestattet sein. Damit ist anzustreben, mittelfristig all die Liegenschaften bzw. Gebäude tagesaktuell erfassen und auswerten zu können, die für mindestens 80 % des Strom- und Wärmeverbrauchs des gesamten betreuten Liegenschaftsbestandes verantwortlich sind. Dies ist ein wichtiger Baustein für ein nachhaltiges Energiemanagement. Hierfür können größtenteils die vom Energie-Versorgungsunternehmen (EVU) elektronisch übermittelten Verbrauchsdaten genutzt werden. Sofern keine entsprechenden EVU-Daten vorliegen, ist eine Fernaufschaltung der entsprechenden Medienzähler zu realisieren. Um dies sicherstellen zu können, sind nicht zuletzt im Rahmen der Umsetzung der Sanierungsfahrpläne die technischen Voraussetzungen für die Erfassung und Weiterleitung relevanter Verbrauchsdaten zu schaffen (mess- und zählertechnische Ausstattung sowie Fernaufschaltung bzw. Datenlogger).

Der Energetischer Sanierungsfahrplan

Gemäß Berliner Energiewendegesetz sind die Bezirke verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.
Der Fahrplan stellt eine Reihenfolge der Sanierung bezirklicher Gebäude zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels dar. Auf dieser Basis werden dann in weiteren Schritten gebäude- bzw. liegenschaftsbezogene Sanierungskonzepte erarbeitet, im Anschluss konkrete Planungen vorgenommen und darauf aufbauend die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Einspar- und Kostenwerten um eine überschlägige Betrachtung der vorhandenen energetischen Sanierungspotenziale sowie der damit nach heutigem Kenntnisstand verbundenen Kosten (ohne Planungsanteil) handelt. Zudem werden im Rahmen einer Sanierung üblicherweise zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, die aus energetischer Sicht nicht relevant sind (z.B. Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit, Brandschutzmaßnahmen, Schadstoffsanierungen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie sonstige Sanierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich).
Somit können sich im Zuge der weiteren Konzeption, Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen neue Erkenntnisse ergeben und die tatsächlichen Kosten und erzielbaren Einsparpotenziale von den im Fahrplan dargestellten Werten abweichen.
Ergänzend zu den Sanierungsmaßnahmen (und nicht im Sanierungsfahrplan enthalten) ist der begleitende Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien erforderlich.

  • Sanierungsfahrplan Schulen

    PDF-Dokument (591.2 kB)

  • Sanierungsfahrplan Dienstgebäude Sport und Freizeit

    PDF-Dokument (482.9 kB)